2355/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 14.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein
Kolleginnen und Kollegen
betreffend 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, beschleunigte Abwicklung der geplanten Projekte
In Folge des verheerenden Hochwassers 2002 wurden vom Bund, den Ländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien und den betroffenen Gemeinden entlang der Donau 34 Hochwasserschutzprojekte definiert, die Schutz vor sogenannten „hundertjährlichen“ Hochwasserereignissen bieten sollen. Im Jahre 2006 beschlossen der Bund und die betroffenen Länder in einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, für die Errichtung der Projekte 420 Mio. EUR im Zeitraum von 2007 bis 2016 zur Verfügung zu stellen.
Im
Februar 2013 verabschiedete die Bundesregierung eine zweite Art. 15a B-VG
Vereinbarung, die weitere 255 Mio. EUR zur endgültigen Ausfinanzierung
aller geplanten Projekte im Zeitraum von 2017 bis 2023 vorsieht. Diese
Vereinbarung wurde in der Folge von den Landeshauptleuten von
Oberösterreich, Niederösterreich und Wien gemeinsam mit der
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie unterzeichnet und
soll am
19. Juni 2013 im Verkehrsausschuss des Nationalrats beraten werden.
Seit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung führte jedoch das Hochwasser des Juni 2013 in dramatischer Weise vor Augen, dass „hundertjährliche“ Hochwasserereignisse unter Umständen in relativ kurzen Abständen von einander auftreten können und daher auch eine Wiederkehr eines solchen Ereignissens in den nächsten Jahren nicht ausgeschlossen werden kann. Eine weitere Lehre des diesjährigen Hochwassers ist auch die Bedeutung und der Nutzen von Schutzbauten: In all jenen Gemeinden, wo seit 2002 Schutzbauten errichtet wurden, lagen die Kosten dieser Bauten weit unter den Schäden eines „hunderjährlichen“ Hochwassers.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, in Verhandlungen mit den betroffenen Bundesländern einzutreten, um eine Vorziehung der in der 2. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau für 2016 bis 2023 geplanten Projekte und der dafür notwendigen Vorziehung der Finanzierung zu erreichen. Das Ziel der Verhandlungen sollte sein, dass Projekte beschleunigt umgesetzt werden können und so bald als möglich, jedenfalls vor dem bisherigen Ziel 2023, eine vollständige Ausfinanzierung aller 34 Projekte gewährleistet wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.