2359/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung

 

Reaktiver Stickstoff bzw. Ammoniak ist als Auf- und Abbaustoff einer der wichtigsten Bestandteile für organisches Leben, es ist Baustein aller organischen Eiweißverbindungen. Ein Verursacher für Ammoniakemissionen in die Luft ist auch der Sektor Landwirtschaft. Die höchsten Ammoniak-Stickstoffverluste treten in der Tierhaltung auf. Weiters wird im Zuge der Mineraldüngerherstellung durch chemische Synthetisierung und deren Anwendung Ammoniak freigesetzt. Obwohl in Österreich die im Emissionshöchstmengengesetz-Luft festgelegten Höchstmengen für Ammoniak unterschritten werden, kann in einigen Regionen die Landwirtschaft - zur Minderung der Schadstoffbelastungen Luft beitragen. In Frage kommen in erster Linie Maßnahmen, die eine umweltgerechte Lagerung/Behandlung und die bodennahe Ausbringung von Wirtschaftsdüngern betreffen. Abdeckungen von Güllebehältern insbesondere in der Schweinehaltung sind in nach Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ausgewiesenen belasteten Gebieten anzustreben, um die Bildung von sekundärem Feinstaub zu vermindern. Eine Abdeckung von neu zu errichtenden Güllebehältern in der Schweinehaltung sollte daher einen besonderen Förderungsschwerpunkt darstellen. Bereits bestehende Güllebehälter sollen ebenso erfasst werden, soferne eine technische Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

Das Programm für die Ländliche Entwicklung für die Jahre 2014-2020 wird in den nächsten Monaten konzipiert und sollte – da das Jahr 2014 noch nach den Bestimmungen der aktuellen Periode fortgeführt wird – mit 1.1. 2015 wirksam werden. Eines der Ziele sollte die stickstoffverlustarme Lagerung und Ausbringung von Gülle darstellen.

 

Bei der Investitionsförderung sollte eine Abdeckung durch eine feste Decke bei neu zu errichtenden bzw. Erweiterungen von Güllebehältern gefördert werden. Bei bereits bestehenden Güllebecken sollten auch Maßnahmen (z.B. Granulatschüttung, feste Schwimmkörper, Folien) unterstützt werden, die keiner baurechtlichen Neubewilligung bedürfen.


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Das BMFLUW wird ersucht, im Programm für die Ländliche Entwicklung 2014-2020 folgende Maßnahmen in der Investitionsförderung fortzuführen bzw. folgende neue Maßnahmen vorzusehen:

·        Verlustarme und möglichst bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle;

·        Abdeckung von neuen und zu erweiternden Güllebehältern mittels einer festen Decke zur Vermeidung von Ammoniakemissionen;

·        Abdeckungen von bestehenden Güllebehältern (z.B. Folierungen, Granulatschüttungen, feste Schwimmkörper) in Ergänzung einschlägiger IG-L-Maßnahmen in den jeweiligen Bundesländern.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.