2364/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Windholz

Kollegin und Kollegen

betreffend lückenlose Aufklärung der Ursache der Donau-Überschwemmungen aufgrund von Schleusenanlagen durch eine unabhängige internationale Expertenkommission

Rund 350 km fließt die Donau durch Österreich und sie überwindet dabei einen Höhenunterschied von mehr als 150 Metern. Dieses Energiepotenzial nutzen die Donaukraftwerke zur Gewinnung von Energie aus Wasserkraft. Zur Überwindung des Höhenunterschieds muss die Schifffahrt an jedem dieser Kraftwerke eine Schleuse passieren. Der reibungslose und serviceorientierte Betrieb der Schleusen ist daher ein weiterer und wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Wasserstraßen-Infrastruktur. Gemäß den Regelungen des Wasserstraßengesetzes, des Schifffahrtsgesetzes und der Schleusenaufsichtsverordnung ist die via donau für die Schleusenaufsicht und Schleusenverkehrsregelung an den Donausschleusen sowie an der Schleuse Nußdorf am Donaukanal verantwortlich.

Aufgabe der Schleusenaufsicht ist die laufende Überwachung der Anlage, sowie des Fahrwasser- und Gewässerzustandes im Schleusenbereich, laufende Kontrollen der technischen Anlagen, die Einleitung von Maßnahmen im Störungsfall und spezielle Aufgaben im Hochwasserfall oder bei Eisbildung.

Die Schleusenanlagen selbst stehen aber im Eigentum und in der Verantwortung der Verbund Hydro Power.

Bei der jüngsten Hochwasserkatastrophe ist es aber zu umstrittenen Vorgängen in der Nacht von Montag den 3. auf Dienstag den 4. Juni 2013 an den Schleusen der Kraftwerke Aschach und Ottensheim gekommen. Denn um Mitternacht soll es plötzlich zu einem rasanten Anstieg der Wassermassen und der Pegel um fast einen Meter gekommen sein, obwohl zuvor mitgeteilt wurde, dass die Pegel sinken. Entsprechende Warnungen erfolgten dadurch viel zu spät für die betroffenen Menschen. Die Bevölkerung und die Bürgermeister naher Gemeinden erheben daher den Vorwurf, dass die Schleusen der Kraftwerke geöffnet und bestimmte Orte dadurch überschwemmt wurden, um Linz und das Projekt Machlanddamm zu schützen.

Aufgrund dieser massiven Vorwürfe soll eine unabhängige Expertenkommission mit internationaler Beteiligung zur Klärung der Vorgänge einschließlich der Überprüfung von Schleusenöffnungen in Aschach und Ottensheim im Interesse der Menschen in den betroffenen Gemeinden im Eferdinger Becken oder Urfahr, Ottensheim, Walding, Goldwörth und Feldkirchen eingesetzt und beauftragt werden. Dadurch sollen die Ursachen der Überschwemmung lückenlos aufgeklärt und die entsprechenden Konsequenzen daraus gezogen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im Interesse der vom Hochwasser an der Donau betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine unabhängige internationale Expertenkommission mit der lückenlosen Aufklärung der Ursachen der Überschwemmungen durch Schleusenöffnungen in Aschach und Ottensheim im Zuge der Hochwasserkatastrophe vom Juni 2013 zu beauftragen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.

Wien, am 14.06.2013