2371/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.07.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Christoph Hagen, Erich Tadler

und Kollegen

betreffend Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf  der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen

 

Durch langsam fahrende Fahrzeuge auf zweispurigen Autobahnstücken kommt es immer wieder zu enorm gefährlichen Situationen und kilometerlangen Staus als Folge von gefahr­vollen und langwierigen Überholmanövern auf der Überholspur.

Ein Antrag zur Verbesserung der Situation im Jahr 2010 durch ein generelles Überholverbot zumindest für Lkw wurde zwar im Verkehrsausschuss behandelt sowie die Forderung inhaltlich bestätigt, aber dennoch von den Regierungsparteien abgelehnt.

Inzwischen wurden die Länder zwar aufgefordert, die Gefahrenstellen für Lkw-Überholverbote auf zweispurigen Autobahnstücken bezie­hungsweise Schnellstraßen zu erheben, damit die gesetzliche Möglichkeit der Verordnung dieses Überholverbotes umgesetzt werden kann. Geschehen ist aber auch hier nichts.

Gerade bei Lkw sind Unfälle und deren Folgen viel dramatischer. Und daher ist in diesem Bereich endlich für mehr Sicherheit zu sorgen und zumindest ein Mittelweg als Lösung anzustreben. Dazu wäre eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf  der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen vorzusehen.

Damit ist sichergestellt, dass nur die Fahrzeuge auf der Überholspur überholen, die dazu gesetzlich autorisiert (Höchstgeschwindigkeitslimit), fahrtechnisch in der Lage und willens sind.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten den nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf  der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen umzusetzen.“

 

Es wird aus formalen Gründen vorgeschlagen, den gegenständlichen Entschließungsantrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.

 

Wien, am 3. Juli 2014