2372/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.07.2013
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Martina Schenk, Erich Tadler

und Kollegen

 

betreffend Anti-Mobbing-Gesetz

 

 

Mobbing bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz von gleichgestellten, vorgesetzten oder untergebenen Mitarbeitenden schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird. Die gemobbten Personen geraten durch die Gruppendynamik (oder durch das Machtgefälle) in eine unterlegene Position, aus der sie alleine nicht mehr herausfinden können. Sie werden durch das System in dieser Rolle fixiert, was zu entsprechenden Opfer-Gefühlen und Opfer-Haltungen führt.

Bei allgemeiner Unzufriedenheit der Mitarbeitenden, wenn Konflikte nicht gelöst werden, bei Fusionen und Umstrukturierungen und immer dann, wenn am Arbeitsplatz der Druck zunimmt, tritt Mobbing häufiger auf. Mobbing existiert jedoch nicht nur in der Arbeitswelt, sondern geschieht auch im Bildungsbereich, in Freizeit-Institutionen (z. B. Vereinen), in der Nachbarschaft oder als Cyber-Mobbing was nicht selten zum Freitod der gemobbten führt. Die Folgen sind mitunter schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Depressionen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht bis hin zum Selbstmord.

Der Zeitfaktor spielt insofern eine Rolle, als man per Definition nur dann von Mobbing spricht, wenn Mobbing-Handlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Der wirtschaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenommen werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomischen Gründen geboten.

Laut Aussage der Bundesregierung (Parlamentskorrespondenz Nr. 766 vom 04.08.2011) bestehe derzeit kein Bedarf an einem eigenständigen „Anti-Mobbing-Gesetz“ in Österreich. Als Problem stellt sich aber die Zersplitterung der einzelnen Schutznormen da, weil Mobbing einfach eine Querschnittsmaterie darstellt.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger schreibt diesbezüglich:

„Das Problem und die hohen volkswirtschaftlichen Kosten von Mobbing und Diskriminierung werden zunehmend erkannt. Laut Statistik Austria fühlen sich rund 93.000 Personen, das sind 2,4 % der Erwerbstätigen, von Mobbing betroffen.

Der öffentliche Dienstgeber hat durch das seit 1. Jänner 2010 gültige Mobbingverbot gezeigt, dass er Maßnahmen gegen Mobbing setzt. In den Frauenförderungsplänen des Bundes werden mittlerweile Bestimmungen normiert, die die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung bezwecken. So hat z.B. das Bundesministerium für Finanzen im Frauenförderungsplan unter dem Titel „Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz“ festgeschrieben: Wenngleich noch nicht alle Frauenförderungspläne solche Bestimmungen enthalten, ist doch eine Weiterentwicklung zur Abwehr von Mobbing und Diskriminierung zu erkennen.“

Mobbing hat daher nicht nur negative Auswirkungen auf die betroffenen Personen, sondern auch auf deren Familien und den Arbeitsplatz bis hin zu den volkswirtschaftlichen Kosten der Unternehmen und des Staates.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten den nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest einen Entwurf für ein Anti-Mobbing-Gesetz vorzulegen.“

 

Aus formellen Gründen wird vorgeschlagen, den Entschließungsantrag dem Justizausschuss zuzuweisen.