2377/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.09.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Neubauer, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

betreffend FMA-Prüfung der Rolle der BAWAG – PSK beim SWAP-Geschäft mit der Stadt Linz

 

 

Die Stadt Linz wird u.a. vom Rechnungshof wegen ihres verlustreichen SWAP-Geschäftes mit der BAWAG-PSK heftig kritisiert.

Bei dem SWAP-Geschäft geht es um ein 2007 abgeschlossenes riskantes Geschäft auf Basis des Schweizer Franken, das aktuell inklusive Zinsen einen Verlust von mehr als einer halben Milliarde Euro angehäuft hat. Derzeit befassen sich das Handelsgericht Wien sowie das Landesgericht Linz mit dem Fall.

In einem aktuellen Prüfbericht des Rechnungshofes wird unter anderem das Fehlen des Vier-Augen-Prinzips und eines professionellen Risikomanagements bemängelt. Weiter wird von den Prüfern beanstandet, dass die vom ehemaligen Finanzdirektor regelmäßig dem Finanzausschuss vorgelegten Berichte unvollständig und nicht sachgerecht waren. Ausschussmitglieder und andere Entscheidungsträger hätten es verabsäumt, Hinweisen auf risikoreiche Finanzgeschäfte nachzugehen. Für alle Derivate hätten die erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse oder eine Genehmigung der Landesregierung gefehlt.

Die Prüfer konnten sich allerdings nur auf Unterlagen der Stadt stützen, daher konnte die Rolle und die Verantwortung der BAWAG wiederum nicht geklärt werden.

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 9233/J der Abgeordneten Dietmar Keck, Jakob Auer, Werner Neubauer betreffend SWAP-Geschäfte der BAWAG PSK mit der Landeshauptstadt Linz (9133/AB) wurde im November 2011 lediglich mitgeteilt, dass eine Beauftragung der FMA mit einer Prüfung gem. § 16 Abs. 4 FMABG nur „besonders begründeten Ausnahmefällen“ vorbehalten ist.

In Beantwortung der Folgeanfrage 9898/J der Abgeordneten Dietmar Keck, Jakob Auer, Werner Neubauer betreffend offener Fragen zur Anfragebeantwortung 9133/AB zu SWAP-Geschäften der BAWAG PSK mit der Landeshauptstadt Linz wurde im Jänner 2012 ausgeführt, dass den Experten des Hauses die Einschätzung obliege, ob ein „besonders begründeter Ausnahmefall“ vorliegt oder nicht.

In der vorliegenden Angelegenheit ist es bislang seitens des BMF zu keiner Beauftragung der FMA mit einer Prüfung der BWAG in Zusammenhang mit den SWAP-Geschäften der Stadt Linz gekommen.

 


Mitte August 2013 hat die FMA dem Bürgermeister der Stadt Linz auf ein Schreiben, in dem dieser um eine Sonderprüfung der BAWAG anlässlich des SWAP-Geschäftes (SWAP-Ref.Nr. 4175) ersucht, lediglich geantwortet, dass man die übermittelten Unterlagen prüfen werde und sich daraus ergebende neue Erkenntnisse selbstverständlich der Aufsichtstätigkeit zugrunde legen und im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten berücksichtigen werde.

 

 

Zu vollständige Aufklärung der Vorgänge rund um das SWAP-Geschäft 4175 der Stadt Linz erscheint es aber unerlässlich die Rolle der BAWAG zu durchleuchten. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird ersucht, die FMA umgehend mit einer Prüfung der BAWAG nach § 16 Abs. 4 FMABG in Bezug auf den SWAP 4715 mit der Stadt Linz zu beauftragen. In dieser Prüfung sollen insbesondere die Punkte des Imo-Gutachtens, die sich mit der Rolle der BAWAG PSK beschäftigen sowie die Frage, ob die Absicherungsgeschäfte, welche die Grundlage des entstandenen Schadens sind, auch wirklich in dieser Form notwendig gewesen wären, geprüft werden.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.