2380/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.09.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Schulbesuchsrecht für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen

 

Hinsichtlich der großen Bedeutung der besten Bildung für unsere Jugend und damit zusammenhängend auch für die Zukunft unseres Landes gibt es über Parteigrenzen hinweg unter allen Parlamentsparteien einhellige Zustimmung. Erst vor wenigen Wochen wollte zudem Staatssekretär Sebastian Kurz für Schüler ohne für das Berufsleben hinreichende Deutschkenntnisse sogar eine Bildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr einführen.

Andererseits wird das Recht auf Bildung, das auch in der VN-Menschenrechtskon-vention in Art. 26 verankert ist, jedoch verwehrt, wo es sich beispielsweise um Menschen mit besonderen Bedürfnissen handelt, sodass diese nach Beendigung der Pflichtschulzeit gezwungen sind, die Schullaufbahn endgültig zu verlassen. Es sollte daher künftig auch Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen ermöglicht werden, nach Abschluss der Pflichtschule weiterführende Schulen zu besuchen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur werden aufgefordert, unverzüglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen ermöglicht, nach Abschluss der Pflichtschule auch weiterführende Schulen zu besuchen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.