2381/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.09.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schaffung der Möglichkeit zu Ausnahmen von der Vignettenpflicht gemäß Bundesstraßenmautgesetz, insbesondere für den Abschnitt auf der A 12 Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein Süd

 

 

 

Seit dem Jahr 1997 gibt es auf der A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Ausfahrt Kufstein Süd aufgrund einer Weisung des damaligen Verkehrsministers keine Vignettenkontrollen. Nunmehr ist geplant, dass es ab 1. Dezember 2013 wieder Vignettenkontrollen gibt.

 

Die (Wieder)Einführung der Vignettenkontrolle ist vor allem für die betroffenen Anrainer und die betroffene Stadt Kufstein mit vielen Nachteilen verbunden. Kufstein und hier insbesondere den Ortsteilen Zell und Endach droht der totale Verkehrskollaps; negativ werden sich diese Kontrollen auch auf den Tourismus auswirken. Viele aus Deutschland kommende Urlauber und Tagesausflügler werden auf den Kauf einer Vignette verzichten, auf dem Weg in den Süden auf mautfreie Landesstraßen ausweichen und damit eine wahre Verkehrslawine auf die umliegenden Gemeinden und Dörfer auslösen.

 

Neben massiver Kritik und Bedenken seitens der betroffenen Bevölkerung und von Politikern aller Fraktionen gibt es nunmehr auch ein Rechtgutachten „über die verfassungsrechtliche Beurteilung des Bundesstraßen-Mautgesetzes im Lichte der Belastung der Stadt Kufstein und ihrer Nachbargemeinden durch die Wiedereinführung der Kontrolle auf dem Autobahnteilstück von der Staatsgrenze bis zur Ausfahrt Kufstein Süd“ von o.Univ.-Prof. Dr. Karl Weber.

 

Laut diesem Rechtsgutachten sind „schon derzeit (…) kilometerlange Staus bei Kufstein Süd feststellbar, wenn sich die Verkehrslawine in Richtung der Schigebiete Going, Ellmau, Scheffau, Söll etc wälzt. Das mit Sicherheit zu erwartende Verkehrschaos durch die Verstopfung des lokalen Straßennetzes durch tausende von "Mautflüchtlingen" pro Tag bringt aber große Probleme bezüglich der Verkehrssicherheit und allenfalls auch umweltrelevante Probleme mit sich.“

 

Laut Gutachten bringt die (Wieder)Einführung der Vignettenkontrollen auch keine finanziellen Vorteile für die Asfinag. Vielmehr bedeutet „die Verweigerung bzw. Nichtexistenz einer Ausnahmeregelung für die gegenständlichen wenigen Kilometer von der allgemeinen Mautpflicht … in der Praxis eine Torpedierung der die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährenden straßenpolizeilichen Interessen von Land und Gemeinden.“

 

Und weiter: „… Ausnahmebestimmungen des BStMG und der Mautordnung, unverhältnismäßig restriktiv, in dem sie die in Kufstein und Umgebung entstehenden gravierenden, das öffentliche Interesse störenden negativen Effekte ignorieren.“

 

Als Ergebnis hält das Gutachten unter anderem fest:

·        Die ab 1. Dezember zu befürchtende Situation wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Verkehrssituationen führen, die man mit Recht als "Missstand"  bezeichnen kann. Dieser Missstand wird aber durch das BStMG und die Mautordnung bewusst herbeigeführt, da für solche Fälle keine Ausnahmen von der Mautpflicht möglich sind…..

·        Die Herbeiführung dieses Missstandes durch den Bund (die Asfinag wird funktional als Bundesorgan tätig) verstößt gegen das bundesstaatliche Berücksichtigungsgebot. Denn durch mangelnde Ausnahmebestimmungen in der Mautordnung werden die straßenpolizeilichen Interessen und Umweltschutzinteressen des Landes und der Gemeinden grob torpediert….

·        Auch im Lichte des Gleichheitsgrundsatzes ist die bestehende Rechtslage problematisch. Denn das Fehlen der entsprechenden Ausnahme von der Mautpflicht für die sehr kurze Strecke zwischen Staatsgrenze und der Autobahnabfahrt wird ein Missstand provoziert, was wohl kaum verfassungskonform sein kann. Im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind die sehr restriktiven Ausnahmen von der Mautpflicht gleichheitswidrig.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Bundesstraßenmautgesetz vorzulegen, die eine Ausweitung des Ausnahmenkataloges von der Mautpflicht zum Inhalt hat, um regional berücksichtigungswürdige Situationen wie jene in Kufstein sachgerecht zu regeln“.

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.