52/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                                        BMWF-10.000/231-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 


Wien, 17. Dezember 2008

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 149/J-NR/2008 betreffend Österreichisches
Archäologisches Institut (ÖAI), die die Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für das Österreichische Archäologische Institut aufgewendeten finanziellen Mittel (ohne Personalkosten) betrugen:

 

 

Die Ausfinanzierung des Hanghauskreditkontos im Jahr 2007 erfolgte auf Grund einer Empfehlung des Rechnungshofes.

 

Zu Frage 2:

Das Österreichische Archäologische Institut befindet sich auf dem Weg der Konsolidierung. Mit einem Defizit ist derzeit nicht mehr zu rechnen. Diesbezüglich wird in Ergänzung auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird die finanziellen Mittel für das
Österreichische Archäologische Institut an der Aufgabenstellung des Instituts in der archäologischen Forschung und den damit verbundenen Aufgaben im Rahmen der Österreichischen Auslandskulturpolitik, in Abhängigkeit von den in der nächsten Legislaturperiode zu erzielenden Budgetmittel, orientieren.

 

 

Zu Frage 4:

Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für die Ephesos-Grabung des Österreichischen Archäologischen Instituts aufgewendeten finanziellen Mittel (ohne Perso­nalkosten) betrugen:

 

ÖAI

Ordinarium

Sonderforschungsprojekte

Summe

1998

€ 367.565,45

€ 0,00

€ 367.565,45

1999

€ 493.524,24

€ 0,00

€ 493.524,24

2000

€ 439.413,18

€ 0,00

€ 439.413,18

2001

€ 453.818,33

€ 107.325,13

€ 561.143,46

2002

€ 457.163,11

€ 325.637,34

€ 782.800,45

2003

€ 497.133,39

€ 290.998,81

€ 788.132,20

2004

€ 561.636,95

€ 297.985,40

€ 859.622,35

2005

€ 649.306,74

€ 187.283,12

€ 836.589,86

2006

€ 565.721,22

€ 153.895,96

€ 719.617,18

2007

€ 530.786,17

€ 0,00

€ 530.786,17

2008

€ 468.771,48

€ 0,00

€ 468.771,48

Summe

€ 5.484.840,26

€ 1.363.125,76

€ 6.847.966,02

 

 

ÖAW

Ordinarium

Sonderforschungsprojekte

Summe

1998

€ 56.212,44

€ 0,00

€ 56.212,44

1999

€ 42.397,33

€ 0,00

€ 42.397,33

2000

€ 49.671,88

€ 21.671,04

€ 71.342,92

2001

€ 71.122,00

€ 78.430,00

€ 149.552,00

2002

€ 67.630,00

€ 90.330,00

€ 157.960,00

2003

€ 108.858,00

€ 32.792,00

€ 141.650,00

2004

€ 76.365,00

€ 33.229,00

€ 109.594,00

2005

€ 103.159,00

€ 55.805,00

€ 158.964,00

2006

€ 74.164,00

€ 106.230,00

€ 180.394,00

2007

€ 80.402,00

€ 87.043,00

€ 167.445,00

2008

€ 69.243,00

€ 97.936,00

€ 167.179,00

Summe

€ 799.224,65

€ 603.466,04

€ 1.402.690,69

 

Zu Frage 5:

Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für die Limyra-Grabung des
Österreichischen Archäologischen Instituts aufgewendeten finanziellen Mittel (ohne Perso­nalkosten) betrugen:

 

ÖAI

Ordinarium

Sonderforschungsprojekte

Summe

2002

€ 23.457,00

€ 0,00

€ 23.457,00

2003

€ 0,00

€ 81.700,00

€ 81.700,00

2004

€ 0,00

€ 59.700,00

€ 59.700,00

2005

€ 0,00

€ 22.000,00

€ 22.000,00

2006

€ 0,00

€ 59.659,00

€ 59.659,00

2007

€ 69.105,62

€ 0,00

€ 69.105,62

2008

€ 74.700,00

€ 0,00

€ 74.700,00

Summe

€ 167.262,62

€ 223.059,00

€ 390.321,62

 

Zu Fragen 6 und 7:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat die Empfehlung des Rechnungs-hofes aufgegriffen und das Österreichische Archäologische Institut zum stufenweisen Abbau der Personalkostenrefundierungen aufgefordert. 2008 bilanziert das Institut wieder ausgeglichen.

 

Zu Frage 8:

Zur Überdachung des Hanghauses II in Ephesos entschloss sich das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, weil die Grabungslizenzen für archäologische Grabungen in der Türkei, die Erhaltung der Ruinen durch den Lizenznehmer – das Österreichische Archäologische Institut – erforderlich machen. Andernfalls verliert Österreich die Lizenz für dieses interessante Forschungsfeld für seine Wissenschaft.

 

Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erschien damit auch der bestmögliche Schutz und die geeignete Präsentation dieses UNESCO-Weltkulturerbes gewährleistet. Die Konstruktion und technische Ausführung dieses Schutzdaches erfolgte erstmalig und wurde
inzwischen auch bei anderen archäologischen Grabungen kopiert.

 

Das Projekt Hanghaus-Überdachung, mit dessen Realisierung das Österreichische Archäologische Institut im Rahmen seiner eigenen Rechtsfähigkeit beauftragt war, wurde sowohl mit Bundesmittel als auch mit Beteiligung Dritter abgeschlossen. Für die ordnungsgemäße finanzielle Abwicklung war auch der Partner Bund – der das Österreichische Archäologische Institut mit dieser beauftragt und sich zur Kostenbeteiligung vertraglich verpflichtet hat – mitverantwortlich und damit eine Erhöhung der Bundesmittel entsprechend dem Projektlauf zwingend. Schuld-haftes, eine Forderung des Bundes auslösendes Verhalten, war aber nicht feststellbar. Damit kann weder gegenüber der teilrechtsfähigen Einrichtung noch deren Leiter gegenüber, ein Schaden geltend gemacht werden.

 

Nicht zuletzt wegen der Feststellungen und Anregungen des Rechnungshofes wurde umgehend eine Prüfung der Projektabrechnung, die der Rechnungshof bereits vorgenommen hatte, angeordnet. Selbstverständlich bestand Interesse, über die tatsächlichen Kosten und Gründe der Überschreitung der Plankosten genaue Kenntnis zu haben, um eine Wertung abgeben zu
können, sonst wäre die weitere Prüfung nicht angeordnet worden. Ergebnis dieser Prüfung war, dass das Projekt und die finanzielle Gebarung – wenngleich nicht ganz einfach – vollständig nachvollziehbar waren. Da kein Schaden im eigentlichen Sinne festgestellt werden konnte, war auch eine Forderung obsolet und damit einhergehend straf-, zivil- oder disziplinarrechtliche Verfolgung nicht gegeben.

 

Die damals gewählte Projektzusammenarbeit zwischen der im Ressort eingerichteten Hanghaus-Sonderkommission und der Einbeziehung der Gesellschaft der Freunde von Ephesos mag nicht in allen Facetten geglückt gelaufen sein. Im Nachhinein betrachtet, ist der  Forderung des Rechnungshofes nach einem professionellen Projektmanagement beizupflichten. Das Projekt der Errichtung ist nunmehr zu Ende gebracht und die in der teilrechtsfähigen Gebarung des Österreichischen Archäologischen Instituts abgewickelte Projektabrechnung wurde unter Berücksichtigung der maßgeblichen sachlichen, rechtlichen und auslandskulturpolitischen Rahmenbedingungen durch Ausfinanzierung des offenen Restkredites durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung abgeschlossen.

 

Zu Frage 9:

Umbau und Erweiterung des Grabungshauses wurden nicht allein durch Mittel der Studentenheimförderung finanziert. Finanzielle Mittel kamen auch aus dem Ordinarium des Österreichischen Archäologischen Instituts und aus der Forschungsförderung. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Wohnen in Studentenheimen konkretisieren nicht die Höhe von Investitionsförderungen. Der Förderhöchstsatz je Heimplatz der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurde nicht überschritten. Im Rahmen dieses Höchstsatzes konnte ein Ausgleich für den Entfall von Wohnbauförderungsmittel, die hier, anders als bei Neubauten und Generalsanierungen im Wissenschaftsbereich im Inland, nicht zum Einsatz kommen konnten, gefunden werden. Das Studentenheimgesetz gibt keine Mindestanzahl von Studierenden für die Qualifikation als Studentenheim vor. Die vorübergehende Aufnahme von Gastwissenschafter/inne/n und Gaststudent/inn/en ist gesetzlich zulässig und unter dem Blickwinkel der in der Wissenschaft wesentlichen Vernetzung und der ebenso wichtigen internationalen Kooperation, insbesondere mit dem Gastland Türkei, gewünscht. Die Studentenheimförderung betrug € 358.000,--.

 

Für die Belegung des Grabungshauses der Ephesos-Grabung des Österreichischen Archäologischen Instituts in Selcuk liegen in der Grabungskampagne 2008 folgende Zahlen vor:

54 Student/inn/en aus Europa/Übersee (die große Mehrheit aus Österreich); 15 türkische Studenten. Von 166 im Grabungshaus untergebrachten Mitarbeiter/inne/n der Ephesos-Grabung waren demnach 69 Student/inn/en, dies entspricht einem Anteil von 42%.

 

Wenn man davon ausgeht, dass der vom Rechnungshof angesprochene Ausbau nur einen Teil des Grabungshauses betraf, und zwar 27 von 64 Betten, so ergibt sich eine studentische Auslastung von über 100% (d.h. es wurden sogar jene Bereiche des Grabungshauses, die nicht als Studentenheim tituliert sind, zeitweise von Student/inn/en benützt).

 

Zudem wurde das Grabungshaus Ende Oktober/Anfang November 2008, nach Beendigung der Grabungskampagne für eine 3-wöchige Übung und Exkursion der TU Wien (Institut für Baugeschichte und Institut für Raumplanung) zur Verfügung gestellt. Im März 2009 soll wieder eine Lehrveranstaltung der TU Wien in Ephesos stattfinden. Diese Entwicklung soll in Zukunft verstärkt werden, um eine optimale Auslastung des Grabungshauses als universitäre Ausbildungsstätte zu gewährleisten.

 

Zahlreiche Diplomarbeiten und Dissertationen werden über ephesische Themen geschrieben und das Grabungshaus des Österreichischen Archäologischen Instituts dient als Basisstation für die Diplomand/inn/en und Dissertant/inn/en. Im Jahr 2008 wurde beispielsweise vor Ort an
5 Diplomarbeiten und 10 Dissertationen gearbeitet.

 

Im Hinblick auf die dargestellte Sachlage sieht das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keinen Anlass für Rückforderungen der Fördermittel.

 

Zu Frage 10:

Der ehemalige Direktor des Österreichischen Archäologischen Instituts, Univ.-Prof. Dr. Friedrich Krinzinger, hat im Jahr 2004 Eigentum an diesen für die Republik Österreich und das Öster-reichische Archäologische Institut bedeutsamen Liegenschaften erworben. Es besteht eine
notariell bestätigte Erklärung von Prof. Krinzinger, dass er die Liegenschaften – ohne etwas da-
für zu bezahlen – von den Erben Benndorf erworben hat. Prof. Otto Benndorf war erster österreichischer Grabungsprofessor in Ephesos.

 

In Ephesos wird von Österreich seit 113 Jahren gegraben und Ephesos war damals die erste große europäische archäologische Grabung in Kleinasien. Bedeutende andere Grabungen
wurden von der Ephesos-Grabung aus gegründet. Sie ist die wichtigste Grabungs- und
Forschungsstätte des Österreichischen Archäologischen Instituts. Die Erforschung der Migration und Akkulturation wird künftig wichtig sein. Die von Österreich in all den Jahren freigelegten Ruinen haben in der Türkei heute nach Istanbul die zweitgrößte jährliche Besucher/
innen/anzahl.

 

Es handelt sich bei den gegenständlichen Liegenschaften um die Grundstücke des Grabungshauses der Grabungsstätte Ephesos, sowie um Grundstücke des Artemision-Umlandes. Der
Eigentumserwerb durch Prof. Krinzinger erfolgte ausschließlich, weil die bücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes an den genannten Grundstücken in der Türkei zum Erwerbszeitpunkt weder zu Gunsten der Republik Österreich, noch zu Gunsten des Österreichischen
Archäologischen Instituts rechtlich möglich gewesen wäre. Das Eigentum wurde von Prof.
Krinzinger daher nicht aus rechtlichen und wirtschaftlichen Eigeninteressen erworben, sondern um die Grabungssituation in Ephesos für das Österreichische Archäologische Institut und für die
Republik Österreich auf diesem Wege sicherzustellen. Mit Prof. Krinzinger besteht eine Vereinbarung über die treuhändige Innehabung seinerseits für die Republik Österreich. Ebenso ist ein unentgeltliches und umfassendes Nutzungsrecht für das Österreichische Archäologische
Institut und für die Republik Österreich mit Prof. Krinzinger vereinbart worden. Für die Nutzung der Liegenschaften sind in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt Entgelte geflossen. Die Ephesos-Privatstiftung von der diese entgeltlichen Benutzungsvereinbarungen kamen, wurde inzwischen aufgelöst.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.