167/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Maga Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0205-I/4/2008                                                  Wien, am 2. Jänner 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. November 2008 unter der Nr. 126/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend verfassungsrechtliche Probleme durch die Briefwahl bei der Nationalratswahl 2008 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø      Wie viele Briefwahlkarten wurden bei der zuständigen Wahlbehörde direkt, ohne Postweg, abgegeben?

Ø      Wie viele (Brief-)Wahlkarten wurden ohne Stimmzettel verschickt?

Ø      Was werden sie unternehmen, dass Wähler bei den nächsten Wahlen ohne ihr Verschulden von vornherein von einer Wahl ausgeschlossen werden?

Ø      Welche legistischen Schritte werden sie einleiten?

Ø      Welche legistischen Schritte werden Sie einleiten, um Schummelwähler" zu ver-meiden?

Ø      Welche verfassungsrechtlichen Schritte werden sie einleiten, dass Wahlberech-tigte wieder ihr allgemeines und freies Wahlrecht ausüben können?

Ø      Welchen Parteien haben die Schummelwähler" durch ihr Verhalten geschadet?

Die Einführung der Briefwahl fußt auf Art. 26 Abs. 6 B-VG idF BGBl. I Nr. 27/2007 und ist daher verfassungsrechtlich grundgelegt, weshalb verfassungsrechtliche Bedenken nicht erkannt werden können.

Im Übrigen betreffen die Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes-kanzleramts. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen An-frage Nr. 127/J durch die Bundesministerin für Inneres.