167/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0205-I/4/2008 Wien, am 2. Jänner 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. November 2008 unter der Nr. 126/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend verfassungsrechtliche Probleme durch die Briefwahl bei der Nationalratswahl 2008 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Wie viele Briefwahlkarten wurden bei der zuständigen Wahlbehörde direkt, ohne Postweg, abgegeben?
Ø Wie viele (Brief-)Wahlkarten wurden ohne Stimmzettel verschickt?
Ø Was werden sie unternehmen, dass Wähler bei den nächsten Wahlen ohne ihr Verschulden von vornherein von einer Wahl ausgeschlossen werden?
Ø Welche legistischen Schritte werden sie einleiten?
Ø Welche legistischen Schritte werden Sie einleiten, um „Schummelwähler" zu ver-meiden?
Ø Welche verfassungsrechtlichen Schritte werden sie einleiten, dass Wahlberech-tigte wieder ihr allgemeines und freies Wahlrecht ausüben können?
Ø Welchen Parteien haben die „Schummelwähler" durch ihr Verhalten geschadet?
Die Einführung der Briefwahl fußt auf Art. 26 Abs. 6 B-VG idF BGBl. I Nr. 27/2007 und ist daher verfassungsrechtlich grundgelegt, weshalb verfassungsrechtliche Bedenken nicht erkannt werden können.
Im Übrigen betreffen die Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes-kanzleramts. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen An-frage Nr. 127/J durch die Bundesministerin für Inneres.