177/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2009
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/148-PMVD/2008 8. Jänner 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. November 2008 unter der Nr. 128/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Beschaffungsvorhaben" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Detailaufstellungen von Beschaffungsvorgängen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen und deshalb aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich im Folgenden von einer Darstellung derartiger Daten Abstand nehme.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Das eingeleitete Gesamtausgabenvolumen beträgt rund 325 Mio. Euro und begründet eine Budgetbelastung bis in das Jahr 2013.
Zu 4 bis 6:
Das eingeleitete Gesamtausgabenvolumen beträgt rund 481 Mio. Euro und begründet eine Budgetbelastung bis in das Jahr 2016.
Zu 7 bis 9:
Hiezu sind Beschaffungen von rund 2,36 Mrd. Euro mit einer Budgetbelastung bis in das Jahr 2016 vorgesehen. Festgehalten sind hier jene Beschaffungen, für welche bereits eine Bindung von Budgetmitteln erfolgte, sowie Vorhaben bzw. Investitionen größeren Umfangs ohne Ersatzteile, Wartungen, Betriebsaufwendungen oder sonstige Leistungen.
Zu 11:
In Abhängigkeit des Ergebnisses der Budgetverhandlungen können Vorhaben eher erfolgen, erstreckt oder nicht realisiert werden. Mein Ressort strebt eine ehestmögliche Realisierung an.
Zu 10 und 12:
Die Gesamtausgaben für noch zu tätigende Beschaffungen sind von den weiteren Umsetzungsschritten der Reform BH2010 abhängig.
Zu 13:
Das Ergebnis liegt in Festlegungen von Prioritäten im Streitkräfteplanungsprozess, von operativen Maßnahmen im Bereitstellungsprozess und in der Abstimmung im Budgetmanagement.
Zu 14 bis 19:
Der Budgeterstellungsprozess wird mit Beginn der Budgetverhandlungen zur Erstellung des Bundesfinanzgesetzes 2009 und des Finanzrahmengesetzes 2010 bis 2013 eröffnet. Vorgaben dazu liegen meinem Ressort noch nicht vor. Auf Ministerebene fanden dazu bis dato keine Gespräche statt. In den regelmäßig stattfinden Gesprächen auf Beamtenebene dominierten Fragen zum erwartenden Budgetprovisorium und die Änderungen und Auswirkungen des Bundeshaushaltsrechtes. Im Ergebnis wurde der Budgetvollzug 2008 und die Überleitung auf das Budgetprovisorium 2009 sichergestellt.
Zu 20 bis 23 und 25:
Für die Umsetzung der Streitkräfteplanung des Generalstabes sind Beschaffungen zur Verbesserung der funktionalen Fähigkeiten, Wirkung, Schutz, Aufklärung, Mobilität und Durchhaltefähigkeit erforderlich. Mit einem Vorliegen des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes 2009 und des Finanzrahmengesetzes 2010 bis 2013 werden mit dem Bundesministerium für Finanzen Gespräche über den Zeitpunkt des Anstoßes für jene Beschaffungsvorhaben geführt werden, die von außerordentlicher Bedeutung sind oder eine Vorbelastung erwarten lassen. Beschaffungen für die Jahre 2009 und Folgende hängen vor allem von den jeweiligen Budgetangeboten des Bundesministers für Finanzen und den nachstehenden Verhandlungen ab.
Zu 24:
Die Beschaffung und Bereitstellung des Kampfanzugs-Neu für die Miliz-Bataillone ist beabsichtigt. Darüber hinaus erfolgt die Ausstattung mit Mannesausrüstung und Gerät grundsätzlich aus den vorhandenen Gütern.