185/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2009
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 07.01.2009
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0232-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 202/J betreffend „die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 19. November 2008 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 23. April 2007 darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 688/J der XXIII. GP verwiesen werden.
Die Anzahl der Meldungen von Nebenbeschäftigungen für den Zeitraum vom 24. April 2007 bis 1. November 2008 stellt sich wie folgt dar:
Zentralleitung: 54, davon Kabinette: 1
bei- und nachgeordnete Dienststellen: 34
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die gemeldeten Nebenbeschäftigungen wurden nicht untersagt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Gemeldete Nebenbeschäftigungen werden von der jeweils zuständigen Dienstbehörde geprüft.