236/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. November 2008 unter der Zl.
192/J-NR/2008 an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Nebenbeschäftigungen von
Bediensteten der
Ressorts“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im aktiven Personalstand des
Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten, die zum
angefragten Stichtag bzw. in den
angefragten Zeiträumen eine Nebenbeschäftigung gem. § 56
BDG 1979 (Beamtinnen und Beamte) bzw. gem. § 5 Abs. 1 VBG 1948 in
Verbindung mit
§ 56 BDG 1979 (Vertragsbedienstete)
gemeldet haben:
Stichtag / |
Zentrale |
Minister- |
Büro |
Vertretungs- |
Insgesamt |
1.11.2008 |
18 |
0 |
1 |
8 |
27 |
1.1.2007- |
20 |
0 |
1 |
8 |
29 |
Alle Meldungen erfolgten gemäß § 56 Abs. 3 BDG 1979.
Zu Frage 3:
Im
angefragten Zeitraum wurde in keinem Fall die Ausübung einer
Nebenbeschäftigung
gemäß § 56 Absatz 2 BDG 1979 untersagt.
Zu Frage 4:
Im
Rahmen der dienstrechtlichen Bestimmungen erfolgt eine Beurteilung durch die in
der
Zentrale des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
eingerichtete Abteilung VI. 1
„Personal- und Organisationsmanagement; Akkreditierung;
Notifizierung“
als ressortweit zuständige Dienstbehörde.