251/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2009
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0299-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an meinen
Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 254/J der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kolleginnen und
Kollegen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Im Zeitraum vom 11. Jänner 2007 bis 26. November 2008 erhielten neun Mitarbeiter/innen des Ministerbüros (ohne Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. ohne Hilfspersonal) Belohnungen in der Höhe von insgesamt 28.477,50 €. Dabei bewegte sich der Umfang der pro Mitarbeiter/in ausbezahlten Belohnungen im Jahr 2007 zwischen 1.460 € und 4.500 € und im Jahr 2008 zwischen 800 € und 3.000 €. Die Belohnungen resultieren zu einem wesentlichen Teil aus der besonderen arbeitsmäßigen Belastung der Mitarbeiter/innen im Ministerbüro.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des Grundrechtes auf Datenschutz keine näheren ‑ auf namentlich bezeichnete Mitarbeiter/innen bezogene ‑ Angaben machen kann.
Mit freundlichen Grüßen