319/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1812-III/1/b/2008

Wien, am       . Jänner 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. November 2008 unter der Zahl 231/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „behauptete Dienstvergehen des stellvertretenden Landespolizeikommandanten für Wien, Karl Mahrer “ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die gegen Herrn Karl Mahrer erhobenen Vorwürfe wurden der Staatsanwaltschaft Wien berichtet. Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren eingestellt. Von einer weiteren Beantwortung muss aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 2:

Siehe dazu die Beantwortung zu Frage 3.

 

Zu Frage 3:

Im Bundesministerium für Inneres hat die Ressortleitung Anspruch auf einen Dienstwagen. Sektionschefs und deren Stellvertretern wird bei Bedarf ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Bei den nachgeordneten Dienststellen sind nur den Behördenleitern (Sicherheitsdirektoren, Bundespolizeidirektoren) und Landespolizeikommandanten Dienstwägen zugewiesen. Diese werden anlassbezogen entweder von Mitarbeitern oder den Behördenleitern selbst gelenkt. Bei Bedarf und nach Möglichkeit werden diese Dienstwägen auch für andere Dienstfahrten eingesetzt.

 

Zu Frage 4:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Die Bundespolizeidirektion Wien hat den Raum für die Feier kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 6, 1. und 2. Satz:

Derartiges kann nicht bestätigt werden.

 

Zu Frage 6, 3. Satz:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 7:

Nein.

 

Zu Frage 8:

Nein.

 

Zu Frage 9, 1. Teilsatz:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 9, 2. Teilsatz:

Derartiges ist nicht bekannt.

 

Zu Frage 10, 1. Teilsatz:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 10, 2. Teilsatz und Frage 11:

In den letzten 10 Jahren wurden keine Razzien in der Lugner City durchgeführt.