323/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0211-Pr 1/2008

 

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 291/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz im Jahr 2007“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2007 wurden 43.158 Personen von den österreichischen Gerichten nach dem StGB und strafrechtlichen Nebengesetzen rechtskräftig verurteilt.


 

Zu 2:

Im Jahr 2007 wurden 5.437 Personen wegen Drogendelikten rechtskräftig verurteilt, davon entfielen 3.803 Verurteilungen auf Personen mit österreichischer Staatsangehörigkeit und 1.634 Verurteilungen auf Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Der Aufenthaltsstatus eines Verurteilten wird in der Gerichtlichen Kriminalstatistik nicht erfasst, sodass Zahlen zum Aufenthaltsstatus der im Jahr 2007 wegen Drogendelikten in Österreich verurteilten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht zur Verfügung stehen.

Im Folgenden werden die Verurteilungszahlen für jene 8 Herkunftsländer ausgewiesen, auf die nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik im Jahr 2007 die meisten Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) entfielen (das sind Nigeria (NIG), Türkei (TK), Serbien (SRB), Deutschland (D), Bosnien und Herzegowina (BIH), Kroatien (KRO), Algerien (ALG) und Polen (PL)). Diese Aufteilung gilt in gleicher Weise auch für die Fragen  3 – 6.

SMG-Verurteilungen nach Herkunftsländern

2007

Nigeria

348

Türkei

153

Serbien

105

Deutschland

101

Bosnien und Herzegowina

98

Kroatien

72

Algerien

44

Polen

40

Österreich

3.803

 

Zu 3:

Nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2007 331 Jugendliche nach dem SMG rechtskräftig verurteilt.

Die Verteilung der Verurteilungen Jugendlicher auf die Herkunftsnationen ergibt sich aus folgender Aufstellung:


 

Verurteilte Jugendliche

2007

Insgesamt

331

Österreich

222

Nigeria

31

Türkei

2

Serbien

3

Deutschland

2

Bosnien und Herzegowina

11

Kroatien

4

Algerien

9

Polen

1

 

Zu 4:

Die Frage nach der Anzahl der im Jahr 2007 wegen SMG-Delikten verurteilten Personen, die schon einmal wegen Drogendelikten verurteilt worden waren, lässt sich mit den zur Verfügung stehenden Verurteilungsdaten nicht beantworten. In der auf dem Stand des Strafregisters beruhenden Wiederverurteiltenstatistik werden ausgehend von einem Bezugsjahr Folgeverurteilungen in einem 4- oder 5-jährigen Beobachtungszeitraum erfasst. Aus der aktuellen Wiederverurteiltenstatistik ergibt sich, dass von den im Bezugsjahr 2003 wegen SMG-Delikten verurteilten 3.782 Personen bis Ende 2007 1.059 Personen neuerlich wegen Delikten nach dem SMG verurteilt wurden. Dies ergibt – über den gesamten Beobachtungszeitraum betrachtet – eine Wiederverurteilungsrate von 28%.

Eine auf einzelne Deliktsbereiche bezogene Aufgliederung der Wiederverurteilungsraten auf einzelne Herkunftsnationen ist nicht möglich.

Zu 5 und 6:

Im Jahr 2007 wurden bei 29,8% der Verurteilungen Geldstrafen und bei 67,2% der Verurteilungen Freiheitsstrafen verhängt, davon in 31,8% aller Verurteilungen nach dem SMG zur Gänze bedingte Freiheitsstrafe und in 35,5% unbedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafen.

Das Verhältnis der nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik im Jahr 2007 bei Verurteilungen nach dem SMG bedingt, teilbedingt oder unbedingt ausgesprochenen Strafen ergibt sich aus nachstehender Aufstellung:


 

Ausgesprochene

Strafen bei SMG-Verurteilungen

2007

Insgesamt

Davon

5.437

Zur Gänze bedingt

2.117

Bedingte Geldstrafen

390

Bedingte Freiheitsstrafen

1.727

Teilbedingt

663

Teilbedingte Geldstrafen

89

Teilbedingte Freiheitsstrafen

513

Teils bedingte Freiheitsstrafe teils unbedingte Geldstrafe

61

Zur Gänze unbedingt

2.554

Unbedingte Geldstrafen

1.139

Unbedingte Freiheitsstrafen

1.415

Sonstige Maßnahmen/Strafen

103

 

In der folgenden Aufstellung werden die zur Gänze bedingten Geld- und Freiheitsstrafen, die gänzlich unbedingten Geld- und Freiheitsstrafen, die teilbedingten Geld- und Freiheitsstrafen und die teilbedingten Strafen nach § 43a Abs. 2 StGB (Kombination einer unbedingten Geld- und einer bedingten Freiheitsstrafe) wiederum für jene 8 Herkunftsländer ausgewiesen, auf die im Jahr 2007 die meisten SMG-Verurteilungen nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik entfallen sind. Zudem sind die Vergleichszahlen für sämtliche SMG-Verurteilungen und für Verurteilte mit österreichischer Staatsangehörigkeit angeführt.

 

Gesamt

Ö

NIG

TK

SRB

D

BIH

KRO

ALG

PL

bedingte GS

390

323

1

8

2

24

7

4

0

0

teilbedingte GS

89

76

0

3

1

3

2

0

0

0

unbedingte GS

1139

975

3

37

11

28

21

20

1

0

teilbed. Strafe

61

53

0

0

0

4

1

2

0

0

bedingte

FS

1727

1358

45

41

33

18

33

23

13

13

teilbedingte FS

513

217

103

13

23

3

14

5

6

10

unbedingte FS

1415

686

195

50

36

19

15

14

24

17

 


 

Zu 7 und 8:

Im Jahr 2007 wurden nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik 3.956 Personen nach § 27 SMG verurteilt, davon waren 281 Jugendliche.

Zu 9 und 10:

Im Jahr 2007 wurden nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik 1.387 Personen nach § 28 SMG verurteilt, davon waren 50 Jugendliche.

Zu 11 und 12:

Im Jahr 2007 erfolgten nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik keine Verurteilungen nach § 29 SMG.

Zu 13 und 14:

Im Jahr 2007 wurden nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik 81 Personen nach § 30 SMG verurteilt, darunter waren keine Jugendlichen.

Zu 15 und 16:

Im Jahr 2007 wurden nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik 13 Personen nach § 31 SMG verurteilt, darunter waren keine Jugendlichen.

Zu 17 und 18:

Im Jahr 2007 gab es nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik keine Verurteilungen nach § 32 SMG.

Zu 19 und 20:

Im Jahr 2007 erfolgten 10.175 vorläufige Anzeigenzurücklegungen und vorläufige Verfahrenseinstellungen, davon erfolgten 9.008 Fälle nach § 35 SMG durch die Staatsanwaltschaften und 1.167 Fälle nach § 37 SMG durch die Gerichte.

 

. Jänner 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)