393/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner, Hagen, Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Dezember 2008 unter der Zahl 358/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erstaufnahmezentrum Süd“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

In Hinsicht auf die geographische Belastung und dessen Ausgleich wird die Einrichtung einer vierten Erstaufnahmestelle (EASt), neben den bereits bestehenden EASt Ost, West sowie Flughafen, in Erwägung gezogen. Hervorzuheben sind dabei die wirtschaftlichen und kommunalpolitischen Effekte einer EASt. Da ein entsprechend konkreter Prüfauftrag erst erteilt wird, kann derzeit keine Aussage dazu getroffen werden, welche Standorte in Zukunft geprüft werden. Eine Prüfung wird jedenfalls im Lichte der Steigerung der Vollzugseffizienz und Verfahrensbeschleunigung erfolgen.

 


Zu Frage 5:

Eine seriöse Prognoseentscheidung ist nicht möglich, da die Entwicklung der Anzahl der Asylwerber von unterschiedlichen externen Faktoren abhängig ist.

 

Zu Frage 6:

Dem Asyldruck auf Österreich wird durch ein umfassendes Konzept entgegengetreten. Insbesondere werden Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Schlepperkriminalität,  zur Stärkung der EU-Außengrenzen und zur Verhinderung illegaler Migration auf europäischer Ebene forciert. Österreich unterstützt aktiv die Angleichung der Asylsysteme der EU-Mitgliedsstaaten um Sekundärwanderung innerhalb der EU zu unterbinden. Es wird auf einen effizienten Dublinvollzug geachtet, welcher sicherstellt, dass das jeweilige gemäß der Dublin-Verordnung zuständige Land die Prüfung des Asylantrags vornimmt.

 

Zu Frage 7:

Es wurden bereits durch das Fremdenrechtspaket 2005 Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrensdauer gesetzt. Dies wurde durch die Einrichtung des Asylgerichtshofes mit 1. Juli 2008 verstärkt. Darüber hinaus richtet sich der Fokus auf die Beschleunigung und auf die Effizienzsteigerung von Verfahren. Auch die Zahl der Asylanträge hat sich in den letzten Jahren von 39.354 (im Jahr 2002) auf 12.809 (im Jahr 2008) reduziert.

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung sind insbesondere bei straffällig gewordenen Asylwerbern Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren und Ausweitung der Schubhaftnahme vorgesehen. Die Missbrauchskontrolle bei Leistungen aus der Grundversorgung wird weiter intensiviert. Eine obligate Prüfung des Vorliegens von Asylgründen bei in Österreich rechtskräftig verurteilten Asylberechtigten wird vorgenommen. Zudem soll zur weiteren Beschleunigung der Bearbeitung von Folgeanträgen, welche aus Gründen der Verhinderung der Außerlandesbringung oder der Verzögerung des Asylverfahrens gestellt wurden, ein Last-Minute-Verfahren geschaffen werden.