537/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0235-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 523/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtsgebühren – Eintragungsgebühren, etc. nach dem GGG im Jahr 2008“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 3:
Ich darf auf die Beantwortung der diesbezüglich gleichlautenden Voranfragen zu den Zahlen 4394/J-NR/2008 und 4372/J-NR/2008 verweisen.
Die Höhe der Eintragungsgebühr kann den Statistiken der Grundstücksdatenbank, die insofern die Grundlage für das Betriebliche Informationssystem der Justiz (BIS) bildet, nicht entnommen werden.
Aus den derzeit verfügbaren, noch nicht abschließend geprüften Rohdaten des BIS lässt sich die Anzahl der Parteienanbringen im Jahr 2008 mit 604.344 und die Anzahl der erstellten gebührenpflichtigen Grundbuchsauszüge für das Jahr 2008 mit 160.196 ermitteln.
Zu 2 und 4:
Die Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen betrugen im Jahr 2008 rund 637.907 Millionen Euro.
Eine Aufschlüsselung der Einnahmen nach Gerichten oder Tarifposten ist aus den Daten der Haushaltsverrechnung nicht möglich. Eine vom Bundesministerium für Justiz vorgenommene Zuordnung nach Sparten ergibt folgendes Bild:
Aufteilung der Einnahmennach Geschäftssparten |
Mio. Euro |
Strafsachen (inkl. ATA) |
4.734 |
Exekutionssachen (E) |
57.031 |
Zivilprozesse (insb. C, Cg, Cga) |
115.539 |
Firmenbuch |
20.300 |
Insolvenzverfahren |
10.497 |
Grundbuch und Sonstiges |
429.806 |
Gesamt |
637.907 |
Zu 5:
Das Bundesministerium für Justiz erwartet für das Jahr 2009 Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen etwa in Höhe der Einnahmen des Jahres 2008 zuzüglich einer zweiprozentigen Steigerung.
. Februar 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)