539/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0029-I/4/2009 |
Wien, am 19. Februar 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Jänner 2009 unter der Nr. 536/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die jahrzehntelang vergessenen "Spiegelgrundkinder" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Ø Wie viele der sogenannten „Spiegelgrundkinder" haben den NS-Terror nach Ihren Erkenntnissen überlebt?
Ø Wie viele von diesen kamen aufgrund der erst vor wenigen Jahren erfolgten Zuerkennung des Opferstatus der „Spiegelgrundkinder" nicht mehr in den Genuss von Zuwendungen aus Mitteln des Nationalfonds?
Ø Wie viele Anträge von Spiegelgrundkindern auf Zuwendungen aus Mitteln des Nationalfonds sind beim Nationalfonds eingelangt?
Ø Wie viele davon wurden positiv erledigt?
Ø Wie viele davon wurden aus welchen Gründen abgelehnt?
Ø In welcher betragsmäßigen Höhe lagen die jeweils zuerkannten Zuwendungen?
Ø Wie viele noch lebende „Spiegelgrundkinder" haben bis dato keine Anträge auf Zuwendungen aus Mitteln des Nationalfonds gestellt?
Ø Wie viele der noch lebenden „Spiegelgrundkinder" haben daher bis dato keinerlei Entschädigungen für das ihnen zugefügte Leid erhalten?
Ø Wurden seitens des Nationalfonds Initiativen gesetzt, um allfällige aufgrund von Informationsdefiziten nicht erfolgte Antragstellungen beispielsweise durch direkte Kontaktaufnahme zu beseitigen?
Ø Wird es seitens der österreichischen Bundesregierung weitere Maßnahmen im Sinne von Entschädigungsleistungen für das den noch lebenden „Spiegelgrundkindern" zugefügte Leid geben?
a) Wenn ja, wann und in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Diese Fragen beziehen sich einerseits auf die Geschäftsführung des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und andererseits auf allfällige von den dafür zuständigen Bundesministerien vorzubereitende legistische Initiativen und betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.