551/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0004-I/5/2009

Wien, am  2. März 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 582/J der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 8:

Bei der vorliegenden Betriebsanlage handelt es sich um eine, der Gewerbeordnung bzw. dem MinroG unterliegende Anlage. Die Zuständigkeit dafür fällt in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. im Falle von konkreten Anlagen in jenen der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Wie den mir verfügbaren Informationen entnommen werden kann, war bzw. ist auch bereits ein diesbezügliches Verfahren anhängig, bei dem die in der Anfrage genannten Auswirkungen von Lärm- und Staubemissionen auf die Anrainerschaft durch einschlägige Sachverständige behandelt werden. Meinem Ressort kommt in diesem Verfahren keine Rolle zu.


 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister