551/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.03.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0004-I/5/2009
Wien, am 2. März 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 582/J der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 8:
Bei der vorliegenden Betriebsanlage handelt es sich um eine, der Gewerbeordnung bzw. dem MinroG unterliegende Anlage. Die Zuständigkeit dafür fällt in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. im Falle von konkreten Anlagen in jenen der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Wie den mir verfügbaren Informationen entnommen werden kann, war bzw. ist auch bereits ein diesbezügliches Verfahren anhängig, bei dem die in der Anfrage genannten Auswirkungen von Lärm- und Staubemissionen auf die Anrainerschaft durch einschlägige Sachverständige behandelt werden. Meinem Ressort kommt in diesem Verfahren keine Rolle zu.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger diplômé
Bundesminister