554/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0007-I/5/2009

Wien, am       27. Februar 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 633/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass sich die nachstehenden Ausführungen auf den Kompetenzbereich des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend nach der im Jahr 2008 geltenden Fassung des Bundesministeriengesetzes beziehen.

 

Frage 1:

Im Jahr 2008 wurden 535 Thin Clients und stationäre Personal Computer eingesetzt.

 

Frage 2:

Im Jahr 2008 wurden 120 Notebooks eingesetzt.


 

Frage 3:

Es waren 160 Handys in Verwendung.

 

Frage 4:

Im Jahr 2008 waren 48 Handhelds der Marke „Blackberry“ im Einsatz.

 

Frage 5:

Im Jahr 2008 wurden 2 Notebooks als gestohlen gemeldet.

 

Frage 6:

Es wurde jeweils Anzeige bei der Polizei erstattet.

 

Frage 7:

Im Jahr 2008 gab es keine derartigen Meldungen.

 

Fragen 8 und 9:

Es handelte sich um Daten im Rahmen der dienstlichenTätigkeit; „geheime“ bzw. „vertrauliche“ Daten im Sinne des Informationssicherheitsgesetzes befanden sich nicht auf den abgefragten Geräten.

 

Frage 10:

Der Gesamtschaden beträgt € 1.711,80 (Buchwert).

 

Frage 11:

Da gemäß § 9 der InfoSiV für klassifizierte Informationen der Klassifizierungsstufen "vertraulich" und "geheim" eine Verarbeitung der Daten nur auf Geräten erfolgt, für die keine Vernetzung nach außerhalb des Ressorts besteht, ist kein solcher Zugriff möglich.

 

Frage 12:

Ja, durch den Sicherheitsbeauftragten bzw. Informationssicherheitsbeauftragten.

 

Frage 13:

Je nach Nutzungsart werden dem jeweiligen technischen Standard und den gespeicherten Daten entsprechend geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen angewandt.

 

Frage 14:

Es wurde kein Virenbefall registriert.

 

Frage 15:

„Datensicherheitsvorschriften für das BMG“ in Durchführung des § 14 DSG 2000, idgF; 

„Sicherheitserklärung für die Verwendung von IT-Geräten“;

„Regelungen zur Benutzung des IT-Systems des BMG“.


Frage 16:

Die Festplatten werden ausgebaut und sicher gelöscht/formatiert bzw. zerstört und entsorgt.

 

Frage 17:

Es werden alle wirtschaftlich vertretbaren und organisatorisch möglichen Vorkehrungen getroffen. Darüber hinaus erfolgt eine laufende Beobachtung und Bewertung der Entwicklung, um Verbesserungspotentiale wahrnehmen zu können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister