557/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                          Wien, am 26. Februar 2009

 

                                                                          Geschäftszahl:

                                                                          BMWA-10.101/0022-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 696/J betreffend „die Repräsentationsausgaben der Bundesregierung im Jahr 2008“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Jänner 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der Bundesvoranschlag 2008 sieht die Summe von € 197.000,- für Repräsentationsausgaben vor.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Der Repräsentationsaufwand 2008 im vormaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit betrug insgesamt € 92.041,58. Dabei standen Repräsentationsausgaben in Höhe von
€ 107.085,26, Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte in Höhe von € 140.245,34, Repräsentationsausgaben der Bundesmobilienverwaltung in Höhe von € 238,24 und Repräsentationsausgaben des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen in Höhe von
€ 2.542,24 einerseits Rückflüssen seitens der Europäischen Union im Rahmen der EU-Präsidentschaft in Höhe von € 158.069,50 andererseits gegenüber.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Gesamtausgaben des vormaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken beliefen sich im Jahr 2008 auf € 99.053,08.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die ausbezahlte Amtspauschale für den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit betrug im Jahr 2008 jeweils  € 9.244,08.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Das Bundesfinanzgesetz 2009 ist noch nicht beschlossen.