563/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.03.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BKA-353.110/0032-I/4/2009                                                 Wien, am 6. März 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Jänner 2009 unter der Nr. 597/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend die Gesamtkosten der Regierungsinserate im Jahr 2008 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø     Welche Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien wurden von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen in der Zeit zwischen 1. Jän­ner 2008 bis einschließlich 31. Dezember 2008 aufgegliedert nach Medium, Infor­mationszweck, Informationsart, Kosten (inklusive Steuern und Abgaben), Rechts­grundlage und ressortinternen Auftraggeber gesetzt?

Ø     Welche Druckkostenbeiträge hat Ihr Ressort bzw. nachgelagerte Dienststellen in der Zeit zwischen 1.1.2008 bis 31.12.2008 aufgegliedert nach Medium, Zweck, Art, Rechtsgrundlage, Kosten (inklusive Steuern und Abgaben und ressortinterner Auftraggeber) gesetzt?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 557/J.

 

Zu Frage 3:

Ø     Welche Mitarbeiter bzw. welche Dienststelle (bitte um separate namentliche Auf­listung) waren innerhalb Ihres Ressorts im Jahr 2008 für die Anordnung, Bestel­lung und Abwicklung von Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisu­ellen Medien, Druckkostenbeiträge und die Erstellung von allfälligen Inseraten­sujets, PR-Texten verantwortlich?

 

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Stelle des Bundeskanzleramts.

 

Zu Frage 4:

Ø     Wurden die unter Frage 1 und 2 genannten Aktivitäten Ihres Ressorts von einer internen Revisionsdienststelle begleitet und geprüft? Wenn ja, mit welchem je­weiligen Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Nach der im Bundeskanzleramt seit Jahren geltenden Revisionsordnung ist die Tä­tigkeit der internen Revision – wie in der Privatwirtschaft üblich – eine nachprüfende.

 

Zu Frage 5:

Ø     Wurden die unter Frage 1 und 2 genannten Aktivitäten Ihres Ressorts unter Be­rücksichtigung der Richtlinien des Bundesrechnungshofes für Kampagnen der Bundesregierung ausgeführt? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Empfehlungen des Rechnungshofes für Kampagnen der Bundesregierung wur­den berücksichtigt.