565/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

BMWF-10.000/0001-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 2. März 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 537/J-NR/2009 betreffend Geldverschwendung bei der Universität für angewandte Kunst Wien im Zusammenhang mit der Continuing Edu­cation GmbH, die die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen am 8. Jänner 2009 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme der betroffenen Universität wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Gemäß § 10 UG 2002 sind Universitäten berechtigt, Gesellschaften, Stiftungen oder Vereine zu gründen bzw. sich daran zu beteiligen. Diese Gründungen oder Beteiligungen müssen den Aufgaben der Universität dienen. Gemäß § 21 Z 8 UG 2002 hat der Universitätsrat die Grün­dung von Gesellschaften zu genehmigen. Die Zustimmung des Bundesministeriums für Wis­senschaft und Forschung ist nicht erforderlich.

 

Zu Frage 2:

Gemäß § 56 UG 2002 sind Universitäten berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. § 91 Z  7 UG 2002 sieht vor, dass für diese ein Lehrgangsbeitrag zu entrichten ist, der den tat­sächlichen Kosten des Lehrganges zu entsprechen hat. Laut Auskunft der Universität wurde die Gesellschaft deshalb gegründet, um die Anlaufkosten eines solchen Jahrganges nicht mit den Mitteln aus dem Globalbudget zu vermengen. Es wurden keine Budgetmittel in die Geselschaft umgeleitet. Die Universität plant, den Bilanzverlust der Gesellschaft, der durch den Aufbau des Lehrganges entstanden ist, in den nächsten 2 bis 3 Jahren auszugleichen.

 

Zu Frage 3:

Laut Auskunft der Universität stößt der Lehrgang trotz der relativ hohen Lehrgangsgebühr auf beachtliches Interesse. In den letzten zwei Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Anzahl von Studierenden zu verzeichnen. Der Lehrgang startete im Jahr 2005 mit 11 zahlenden Studierenden, im aktuellen Jahrgang gibt es 18 zahlende Studierende. Die Zusammensetzung der Studierenden ist international, die bisher 45 Teilnehmer/innen kommen aus 15 Ländern, auch außereuropäischen. Für die Organisation des Lehrganges bedeutet dies einen entsprechend hohen Aufwand. Eine Verschwendung von Mitteln ist nicht gegeben.

 

Zu Frage 4:

Seit der Gründung wurden € 36.000,-- an Bundesmitteln aufgewendet:

€ 17.500,--       gesetzlich vorgeschriebene Grundeinlage bei Gründung einer GmbH

€ 18.500,--       Auftrag zur Erstellung einer Publikation der Abschlussarbeiten

                        (Universitätsreihe „edition:angewandte“, Springer Verlag Wien / New York, Erscheinen im Herbst 2009 geplant).

 

Zweck der Gründung der Gesellschaft war es, eine klare organisatorische und finanzielle Trennlinie zwischen den ordentlichen Studien und dem Universitätslehrgang zu ziehen. Internationale Beispiele (z.B. ETH Zürich) zeigen, dass ein neuer Lehrgang auf diesem Qualitäts- und Kostenniveau eine Startfinanzierung braucht, die in einigen Jahren zurück­verdient werden kann. Die Gesellschaft hat einen Kredit aufgenommen, der sich in den ersten Jahren als Bilanzverlust darstellt. Seit dem Jahr 2007 wird der Kredit samt den anfallenden Zinsen zurückbezahlt. Nach den Planrechnungen der Geschäftsführung der Gesellschaft wird dieser Kredit samt Grundeinlage in den nächsten zwei bis drei Jahren getilgt sein.

 

Zu Frage 5:

Laut Auskunft der Universität haben bis jetzt insgesamt 45 Personen eine Ausbildung erfahren oder befinden sich gerade in Ausbildung.

Im 1. Lehrgang haben 10 von 11 Teilnehmer/innen das Studium abgeschlossen, 1 Teilnehmer/in hat die Verteidigung der Master Theses nicht bestanden. Im 2. Lehrgang haben 6 von 7 Teilnehmer/innen ihr Studium abgeschlossen, 1 Teilnehmer/in wird das Stu­dium gemeinsam mit dem 3. Lehrgang im März 2009 abschließen. Im gerade im letzten Semester befindlichen 3. Jahrgang werden von den 11 Teilnehmer/innen voraussichtlich 9 bis 10 zur Abschlussprüfung im März 2009 antreten. Im 4. Jahrgang studieren 16 Teilnehmer/innen, ab Februar 2009 werden es 18 Teilnehmer/innen sein.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.