570/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.03.2009
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Bm für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0012-I/5/2009

Wien, am   4. März 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 688/J der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass sich die nachstehenden Ausführungen auf den Kompetenzbereich des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend nach der im Jahr 2008 geltenden Fassung des Bundesministeriengesetzes beziehen.

 

Frage 1:

Der Voranschlagsansatz für Repräsentationsausgaben betrug € 38.000,00.

 

Frage 2:

Die tatsächlichen Gesamtkosten betrugen € 78.942,47.

Von einer detaillierten Aufstellung muss aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen werden.

 

Frage 3:

Die Gesamtkosten für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken beliefen sich auf € 23.263,34.

 

Frage 4:

Die tatsächlich ausbezahlte Amtspauschale belief sich auf 12mal € 770,33; also insgesamt € 9.243,96 für das Jahr 2008 (die Amtspauschale wurde bis November 2008 an meine Amtsvorgängerin ausbezahlt).

 

Frage 5:

Nach den mir vorliegenden Informationen kann ausgeschlossen werden, dass Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen wurden.

 

Fragen 6 und 7:

Ich weise darauf hin, dass das Bundesfinanzgesetz 2009 noch nicht beschlossen ist; eine Beantwortung dieser Fragen ist daher nicht möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister