645/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Dr.-Karl-Renner-Ring 1 - 3

1017 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMSK-90180/0001-III/2/2009

 

Wien, 10.03.2009

 

 

Betreff:

Parlamentarische Anfrage 545/J

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 545/J der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde, betreffend „Anhebung von Energieeffizienzstandards für Lampen und Auslaufen von Glühlampen in der EU“ wie folgt:

 

Fragen 1 bis 8:

Grundsätzlich erlaube ich mir festzuhalten, dass die Zuständigkeiten für die angesprochenen Fragen vorwiegend beim

-          Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend sowohl bezüglich Produkt (elektrisches Betriebsmittel) als auch Energie im Allgemeinen sowie dem

-          Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bezüglich der Umweltauswirkungen einschließlich Abfallwirtschaft und

-          Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend im Hinblick auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder

liegen. Dementsprechend war mein Ressort auch nicht bei der Ausarbeitung der entsprechenden Regelungen der EU eingebunden.


Ich verweise daher bezüglich dieser Fragen auf die Antworten zu den parlamentarischen Anfragen 543/J und 544/J sowie 416/J bis 418/J.

 

Zur Frage 9:

Ich begrüße jedenfalls die Intention der Maßnahme bezüglich der zu erwartenden Energieeinsparung. Andere Auswirkungen der Umstellung bedürfen unter Umständen noch begleitender Maßnahmen – insbesondere hinsichtlich der Entsorgung der Energiesparlampen, aber zB auch bezüglich der Frage, ob überhaupt Energiesparlampen für jeden Lampentyp verfügbar sind.

Ich gehe aber jedenfalls von einer langsamen Umstellung auf Energiesparlampen durch Ersatzkäufe (Zug um Zug) aus, wobei private Restbestände erst aufgebraucht werden. Parallel dazu werden wahrscheinlich auch neue Beleuchtungs-Technologien abseits der jetzt üblichen Energiesparlampen entwickelt werden und verfügbar sein.

 

Zur Frage 10:

Vertreter des BM für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Zur Frage 11:

Angesichts der offensichtlich immer stärker werdenden Marktpräsenz von Energiesparlampen und der augenscheinlich häufigeren Verwendung scheinen diese – unabhängig von der EU-Regelung - von den VerbraucherInnen durchaus akzeptiert zu werden. Konkrete Fakten und Zahlen liegen mir allerdings nicht vor.

 

Zur Frage 12:

Über das Verbot der Glühlampen wurde und wird in den Medien ausführlich berichtet - eine grundsätzliche Information scheint daher nicht mehr erforderlich. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob zB bezüglich der Entsorgung von Energiesparlampen oder anderer Details noch Informationsbedarf besteht. Gegebenfalls werden entsprechende Aufklärungsmaßnahmen durch die zuständigen Ressorts oder auch anbieterseitig zu setzen sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen