647/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                               (5 fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

                                                                                                                                                           

 

 

 

GZ: BMSK-40001/0005-IV/9/2009

 

Wien, 10.03.2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 555/J des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Ø                  Anspruchsberechtigte nach dem Bundespflegegeldgesetz (ohne Opferfür­sorge und Landeslehrer) zum Stand Dezember 2007:

 

 

Wien

Niederösterreich

Burgenland

Oberösterreich

Steiermark

Stufe 1

17.712

14.897

2.665

12.013

12.056

Stufe 2

23.337

22.069

5.175

19.429

19.613

Stufe 3

10.962

10.777

2.250

9.472

9.473

Stufe 4

9.667

11.123

2.380

8.218

8.969

Stufe 5

4.481

5.135

1.118

5.279

4.878

Stufe 6

1.270

1.563

280

1.448

2.176

Stufe 7

847

1.399

278

1.055

1.112

Gesamt

68.276

66.963

14.146

56.914

58.277

 

 

Kärnten

Salzburg

Tirol

Vorarlberg

Stufe 1

6.323

3.414

4.538

1.844

Stufe 2

10.149

6.122

7.252

3.487

Stufe 3

4.654

2.974

3.682

2.056

Stufe 4

4.470

2.860

3.719

1.476

Stufe 5

1.829

1.835

2.143

1.103

Stufe 6

642

610

654

839

Stufe 7

348

375

266

266

Gesamt

28.415

18.190

22.254

11.071

Stand:            Dezember 2007

Quelle:            Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Anmerkung:   Bei den angeführten Zahlen handelt es sich um anspruchsberechtigte                       Personen, d.h. inklusive Ruhensfälle bei Krankenhausaufenthalt.

 

Ø      Anspruchsberechtigte nach dem Bundespflegegeldgesetz (ohne Opferfür­sorge und Landeslehrer) zum Stand Dezember 2008:

 

 

Wien

Niederösterreich

Burgenland

Oberösterreich

Steiermark

Stufe 1

18.080

15.170

2.637

12.079

12.224

Stufe 2

24.028

22.554

5.218

19.636

20.239

Stufe 3

11.155

10.914

2.346

10.014

9.835

Stufe 4

9.909

11.354

2.329

8.272

9.226

Stufe 5

4.416

5.185

1.086

5.376

5.017

Stufe 6

1.367

1.584

296

1.618

2.229

Stufe 7

856

1.426

288

1.094

1.120

Gesamt

69.811

68.187

14.200

58.089

59.890

 

 

Kärnten

Salzburg

Tirol

Vorarlberg

Stufe 1

6.564

3.677

4.659

1.944

Stufe 2

10.211

6.281

7.412

3.670

Stufe 3

4.597

3.161

3.757

2.166

Stufe 4

4.491

2.889

3.769

1.587

Stufe 5

1.770

1.779

2.136

1.177

Stufe 6

610

649

697

878

Stufe 7

363

375

283

300

Gesamt

28.606

18.811

22.713

11.722

 

Stand:            Dezember 2008

Quelle:            Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Anmerkung:   Bei den angeführten Zahlen handelt es sich um anspruchsberechtigte                       Personen, d.h. inklusive Ruhensfälle bei Krankenhausaufenthalt.

 

Ø      Pflegegeldbezieher nach den Landesspflegegeldgesetzen zum Stand Dezember 2007:

 

 

Wien

Niederösterreich

Burgenland

Oberösterreich

Steiermark

Stufe 1

3.352

2.142

240

1.856

1.879

Stufe 2

4.078

3.505

610

3.205

3.105

Stufe 3

1.958

2.423

373

1.593

1.973

Stufe 4

1.681

1.536

237

1.007

1.391

Stufe 5

709

968

123

731

878

Stufe 6

653

577

151

388

688

Stufe 7

344

367

82

341

444

Gesamt

12.775

11.518

1.816

9.121

10.358

 


 

 

Kärnten

Salzburg

Tirol

Vorarlberg

Stufe 1

1.306

752

702

336

Stufe 2

1.703

1.184

1.383

653

Stufe 3

831

632

972

508

Stufe 4

539

341

663

335

Stufe 5

342

254

392

271

Stufe 6

201

211

300

126

Stufe 7

130

107

92

65

Gesamt

5.052

3.481

4.504

2.294

 

Stand:            Dezember 2007

Quelle:            Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2007

 

Ø      Pflegegeldbezieher nach den Landesspflegegeldgesetzen zum Stand Dezember 2008:

 

Daten zu den Landespflegegeldbeziehern für das Jahr 2008 liegen noch nicht vor.

 

Frage 2:

 

Die nachstehende Tabelle gibt das Durchschnittsalter der Pflegegeldbezieher nach dem Bundespflegegeldgesetz in den einzelnen Pflegegeldstufen zum Stand Dezem­ber 2008 wieder. Daten für die Bezieher von Landespflegegeld liegen nicht vor.

 

 

Stufe

Durchschnittsalter

 

 

Insgesamt

Männer

Frauen

Insgesamt

77,2

72,3

79,5

1

74,5

69,6

76,5

2

76,7

72,3

78,9

3

78,3

73,8

80,7

4

79,7

74,5

82,4

5

79,8

73,7

82,8

6

76,9

70,1

80,8

7

75,1

66,0

79,4

 

 

Stand:            Dezember 2008

Quelle:            Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

 


Frage 3:

 

In der nachstehenden Tabelle ist die geschlechterspezifische Verteilung der Perso­nen mit Anspruch auf Pflegegeld (ohne Opferfürsorge und Landeslehrer) für den Monat Dezember 2008 dargestellt:

 

 

Männer

Frauen

Gesamt

Stufe 1

21.983

55.403

77.386

Stufe 2

41.408

79.151

120.559

Stufe 3

19.727

38.714

58.441

Stufe 4

18.612

35.724

54.336

Stufe 5

9.113

19.088

28.201

Stufe 6

3.623

6.410

10.033

Stufe 7

1.960

4.178

6.138

Gesamt

116.426

238.668

355.094

 

Stand:            Dezember 2008

Quelle:            Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Anmerkung:   Bei den angeführten Zahlen handelt es sich um anspruchsberechtigte                       Personen, d.h. inklusive Ruhensfälle bei Krankenhausaufenthalt.

 

Frage 4:

 

Bei der Feststellung der Gebühr und Höhe des Pflegegeldes sind Unterhaltspflichten für minderjährige Kinder nicht von Relevanz. Es erfolgt daher auch keine Erfassung entsprechender Daten.

 

Frage 5:

 

In der folgenden Tabelle ist die Anzahl jener Bundespflegegeldbezieher dargestellt, die nicht in einer stationären Einrichtung gepflegt werden. Daten für den Bereich der Landespflegegeldbezieher liegen nicht vor.

 

Dabei ist zu bemerken, dass die Anzahl jener Personen, die als Selbstzahler statio­när gepflegt werden, dem Bund nicht bekannt ist. Daten zu stationär gepflegten Per­sonen liegen dem Bund nur vor, wenn die stationäre Pflege unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers im Sinne des § 13 des Bundespflegegeldgesetzes erfolgt. Seitens der Länder wurde aber bekanntgegeben, dass ein Anteil von 20% an Selbstzahlern eine realistische Größe darstellt, wobei dieser Anteil in die folgende Darstellung eingeflossen ist.

 

 

Personen

Stufe 1

73.355

Stufe 2

109.290

Stufe 3

48.767

Stufe 4

31.754

Stufe 5

12.195

Stufe 6

4.783

Stufe 7

2.861

Gesamt

283.004

 


 

Stand:            Dezember 2008

Quelle:            Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,                                  Berechnungen des BMSK

 

Fragen 6 bis 8:

 

Hinsichtlich der Qualitätssicherung für die Pflege im Heim darf ich auf das Projekt „E-Qalin für Alten- und Pflegeheime“ verweisen, bei dem mein Ressort als Auftraggeber fungierte. Es handelte sich dabei um ein länderübergreifendes Kooperationsprojekt des EU-Programms „LEONARDO DA VINCI“, bei dem u.a. ein Schwerpunkt hinsichtlich der Erarbeitung eines „Qualitätsmanagement-Systems für Alten- und Pflegeheime“ (E-Qalin) gesetzt wurde. Die Projektleitung oblag dem „Dachverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs“ und dem „Institut für Bildung im Gesundheitsdienst“ (IBG). Das Qualitätsmanagement-System „E-Qalin für Alten- und Pflegeheime“ wurde in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und österreichweit bereits in einigen Heimen umgesetzt. Zentrales Element ist die Be­wohner- und Mitarbeiterorientierung unter Berücksichtigung von Ganzheit und Individualität des einzelnen. Der Projektzeitraum erstreckte sich von 2004 - 2007. Das Modell wurde gemeinsam mit 28 Partnern aus sieben Ländern entwickelt.

 

Im Rahmen des Leonardo-Projekts wurde weiters ein Schwerpunkt auf die Erstellung eines Konzepts für ein „Nationales Qualitätszertifikat (NQZ)“ gelegt. Auch beim NQZ stehen die Interessen der BewohnerInnen und der MitarbeiterInnen im Mittelpunkt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die Modalitäten und Voraus­setzungen für die Bewerbung um das nationale Zertifikat und die Details zum Zertifizierungsprozess erarbeitet. Jedes Alten- und Pflegeheim soll die freie Wahl haben, sich um das Nationale Qualitätszertifikat zu bewerben. Die Arbeiten für das NQZ begannen 2005, derzeit befindet sich dieses Projekt in der Pilotphase. Der Echtbetrieb wird voraussichtlich mit Herbst 2009 starten. Damit wird es erstmalig ein „Gütesiegel für Alten- und Pflegeheime“ geben, das von Bund und Ländern gemeinsam entwickelt worden ist.

 

Seit der Einführung des Pflegevorsorgesystems wird ein besonderes Augenmerk auf die Treffsicherheit des Pflegegeldes und die Sicherung der Qualität der erbrachten Pflege gelegt. Obwohl durch wissenschaftliche Studien belegt wurde, dass die Pflege innerhalb der Familie in hoher Qualität erbracht wird, wurden weitere Maßnahmen als zielführend erachtet, um eine bestmögliche Pflegesituation für alle Beteiligten zu erreichen. Außerdem sind Kenntnisse über die konkrete Pflegesituation von Pflegegeldbeziehern/Pflegegeldbezieherinnen auch eine entscheidende Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Systems.

 

Es wurde daher mit der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl. I Nr. 69/2001, durch § 33a eine gesetzliche Grundlage für die Verwirklichung eines Qualitätssiche­rungssystems im Bereich der Pflegevorsorge geschaffen. Diesem Bereich kommt durch seine gesetzliche Verankerung verstärkt Bedeutung zu. Zu diesem Zweck ist u.a. die Möglichkeit für die Entscheidungsträger vorgesehen, Maßnahmen zur Intensivierung der Qualitätssicherung zu ergreifen, wobei insbesondere die Überprüfung der Pflege in Form von Hausbesuchen ein wichtiges Instrument darstellt. Im Mittelpunkt dieser Hausbesuche steht aber nicht alleine die Überprüfung der Pflege.


Ein gleich hoher Stellenwert ist dem an alle an der konkreten Pflege beteiligten Personen gerichteten Angebot, sich bei dieser Gelegenheit zum Thema Pflege informieren und beraten zu können, einzuräumen. In diesem Sinne sind die Hausbesuche auch als Unterstützung der pflegenden Angehörigen gedacht.

 

Im Rahmen der „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ wird daher im Zuge von Hausbesuchen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, die ein spezifisches Wissen über die häusliche Pflege mitbringen und über eine hohe Beratungskompetenz verfügen, die konkrete Pflegesituation erfasst, wobei der Schwerpunkt auf die Information und Beratung der PflegegeldbezieherInnen und ihrer pflegenden Angehörigen gelegt wird.

 

Es ist geplant, im Jahr 2009 rund 17.000 Hausbesuche bei Pflegegeldbeziehern/Pflegegeldbezieherinnen im Rahmen dieser Maßnahme durchzuführen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen