649/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0049-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 606/J der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Fragen 1, 2 und 3:
Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 566/J des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, betreffend „Öffentlichkeitsarbeit 2008“. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß der in der Geschäftseinteilung vorgenommenen Aufgabenzuteilung.
Frage 4:
Die Abteilung Interne Revision ist bei Vergaben ab einer Auftragshöhe von 72.683 € vor Genehmigung in den Aktenlauf einzubinden. Bei darunter liegenden Auftragssummen ist lediglich die Form der Nachkontrolle vorgesehen. Derartige Prüfaufträge werden von den Bundesministern und Bundesministerinnen in entsprechend größeren Zeitabständen gegeben. Für das Jahr 2008 wurde ein derartiger Prüfauftrag nicht erteilt.
Frage 5:
Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen