697/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 12. März 2009
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0026-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 720/J betreffend „Cross-Border-Leasinggeschäfte der Verbundgesellschaft“, welche die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen am 22. Jänner 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Verbundgesellschaft besitzt einschließlich Bezugsrechten 116 Kraftwerke.
Antwort zu den Punkten 2 bis 21 der Anfrage:
Nach Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings nur auf die Recht des Bundes (zB. Vertretung der Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.
Die anfragegegenständlichen Sachverhalte liegen jedoch in der Verantwortung des Vorstandes der Verbundgesellschaft. Die Fragen betreffen damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die einzelnen Fragen nicht beantworten kann.