896/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.04.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen
haben am 19. Februar 2009 unter der Zl. 992/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „die künftige Auslagerung von Serviceleistungen
an
österreichischen
Vertretungen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4 bis 6:
Es handelt
sich dabei um eine von der Visakommission zur Erhöhung der
Missbrauchsicherheit
vorgeschlagenen Maßnahme. Die Erfahrung zeigt, dass vor manchen
Botschaften wartende VisawerberInnen Ziel von im Botschaftsumfeld tätigen
Kriminellen
werden können,
die angebliche „Beratungsleistungen" um Geldbeträge anbieten.
Mit der
beschlossenen Installierung von
Call-Centern mit gleichzeitiger Terminvergabe wird
diesen kriminellen Tendenzen entgegengewirkt. Die Call-Center bewirken
nämlich eine
weitest gehende Reduktion der Wartezeiten vor den Botschaften. Dies führt
wiederum zu
mehreren Vorteilen wie etwa nur kurze bis keine Warteschlangen und eine
Zeitersparnis
für die AntragstellerInnen. Auf diese Weise werden den Kriminellen
in Hinkunft weniger
Möglichkeiten geboten, ihren
kriminellen Handlungen nachzugehen.
Durch
diese Maßnahme werden auch personelle Ressourcen an der
Vertretungsbehörde
frei,
die zusätzlich im Rahmen der Visaantragsprüfung eingesetzt werden
können. Dadurch
wird
eine noch genauere Prüfung der Anträge ebenso möglich wie eine
Erhöhung der
Prüfsicherheit und der Kundenfreundlichkeit.
Zu Frage 2:
Es
ist wichtig zu betonen, dass die geplante Leistung das bisherige System nicht
ersetzt,
sondern eine
zusätzliche Dienstleistung darstellt. Diese Leistung wird von Privaten in
Zusammenarbeit mit den jeweiligen
Vertretungsbehörden erbracht. Kein(e) Antragstellerln
ist gezwungen, auf dieses Service zurückzugreifen. Vielmehr handelt es
sich um ein
freiwilliges, die Dienstleistung verbesserndes Angebot, weil durch die
Vergabe von
Terminen sich die AntragstellerInnen nicht mehr frühmorgens vor den
Botschaften und
Konsulaten anstellen müssen, sondern
ohne Zeitverlust auch genau zum vereinbarten
Termin erscheinen können, um ihre Anträge einzureichen.
Zu Frage 3:
Besonders
im hoheitsrechtlich äußerst sensiblen Bereich der Visaerteilung sind
eine
sorgfältige Prüfung der einzelnen Anträge sowie die laufende
Kontrolle des gesamten
Vergabeprozesses von höchster Bedeutung.
Durch die Einrichtung
von Call-Centers wird eine Entlastung unserer ExpertInnen in den
Vertretungsbehörden von rein organisatorischen Vorgängen wie der
Terminvereinbarung
bzw. allgemeinen Auskünften zur
Visabeantragung ermöglicht. Dieses an österreichischen
Vertretungsbehörden bewusst fakultative Zusatzangebot spart den
Antragsstellern Zeit und
verstärkt die Prüfsicherheit bei gleichen Kosten für den
österreichischen Steuerzahler.
Zu den Fragen 7 und 8:
Nein. Die Standard-Visumgebühr beträgt € 60,-.
Zu Frage 9:
Das Zusatzangebot ist
derzeit für die von der Visavergabe besonders stark betroffenen
Österreichischen Vertretungsbehörden wie in Ägypten, Albanien,
Algerien, Bosnien und
Herzegowina, China, Großbritannien,
Indonesien, Iran, Jordanien, Kasachstan, Kolumbien,
Kuwait, Libanon, Libyen, Mazedonien, Nigeria, den Philippinen, Russland,
Saudi-Arabien,
Serbien, Südafrika, Syrien, Thailand, der Türkei, der Ukraine,
den Vereinigten Arabischen
Emiraten sowie den Vereinigten Staaten von Amerika vorgesehen. Die
Zweckmäßigkeit
der Leistung wird begleitend ständig
evaluiert.
Zu Frage 10:
Die
Leistungen werden von der Firma CSC Computer Sciences Consulting Austria GmbH,
durchgeführt,
welche im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach dem
Bundesvergabegesetz (BVergG) durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG)
ausgewählt wurde.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Eine
regelmäßige Qualitätskontrolle sowohl durch die betroffenen
Vertretungsbehörden
als auch durch das
BMeiA ist im Vertrag ausdrücklich vorgesehen und wird auch
regelmäßig durchgeführt
werden.