899/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.04.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben
am 20. Februar 2009 unter der Zl. 1015/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Umgang der Republik Österreich mit den Beneš-Dekreten
und AVNOJ-
Beschlüssen"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich verweise
auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage mit der Nummer
Zl. 3983/J-NR/2008
vom 1. April 2008 durch meine Amtsvorgängerin.
Zu Frage 2:
Gegenüber Tschechien fordert
Österreich sowohl ein Eingeständnis des Unrechts als auch
eine finanzielle Geste und tritt für
die Aufhebung des so genannten „Amnestiegesetzes" ein.
Gegenüber Slowenien fordert Österreich die Lösung der
letzten offenen österreichischen
Denationalisierungsfälle. Da das 1991 erlassene Denationalisierungsgesetz
den AVNOJ-
Enteignungsbestimmungen außer Kraft setzt, bedarf es keiner formellen
Aufhebung dieser
Bestimmungen.
Diese
österreichischen Anliegen werden von mir und VertreterInnen des
Bundesministeriums
für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) gegenüber der
tschechischen
und slowenischen Seite laufend vorgebracht. So habe ich etwa das Thema
Beneš-Dekrete
zuletzt bei meinem Treffen mit dem tschechischen Außenminister Karl
Schwarzenberg am
9. Januar 2009 in Prag angesprochen. Anlässlich des Treffens mit meinem
slowenischen
Amtskollegen Samuel Zbogar am 13. März 2009 in Laibach erneuerte ich
Österreichs
Position betreffend der AVNOJ-Beschlüsse.