987/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0034-I/5/2009

Wien, am 15. April 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1078/J der Abgeordneten Huber, Linder, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Mit Ausnahme von Soja kommen weitgehend gentechnikfreie Futtermittel nach Österreich. Bedauerlicherweise ist Österreich, aber auch die gesamte Europäische Union, bei der Sojaversorgung von Importen abhängig. Aufgrund der hohen Eiweißqualität ist Soja als wertvolles Futtermittel nicht ohne weiteres zu ersetzen. Für die Futtermittel auf Bundesebene zuständig ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Dieses müsste im Sinne der Konsumentenerwartung breite Anstrengungen zur Substitution von Soja in Futtermitteln unternehmen. Durch die Bioethanolproduktion in Österreich ist der Bezug eines alternativen Eiweißfuttermittels (DDGS) für Wiederkäuer ermöglicht worden. Für weitere Ausführungen verweise ich an den zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Fragen 2 bis 4:

Nach derzeitigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Konsumenten haben. Futtermittel, die GVO sind oder diese enthalten, müssen gemäß der Verordnung (EG) 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel aber jedenfalls eu-weit zugelassen worden sein und sind auch entsprechend als „gentechnisch verändert“ zu kennzeichnen. Produkte von Tieren, die solche Futtermittel fressen, sind nicht einer Zulassung oder der Risikobewertung gemäß der Verordnung (EG) 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel zu unterziehen, da davon ausgegangen wird, dass zugelassene Futtermittel kein Risiko für die menschliche Gesundheit bergen. Kontrollen werden in erster Linie auf das Vorhandensein nicht zugelassener GVO-Anteile in Lebens- oder Futtermitteln durchgeführt (Schwerpunktaktionen zusätzlich zur laufenden amtlichen Lebensmittelkontrolle). Eine Beobachtung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von zugelassenen genetisch veränderten Futtermitteln auf die Gesundheit von Konsumenten tierischer Lebensmittel („post-market monitoring“) ist derzeit weder gesetzlich vorgesehen noch sachlich geboten.

 

Frage 5:

Mir ist nicht bekannt, dass die „internationale Gen-Lobby“ von Österreich bzw. von Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung in irgendeiner Form unterstützt würde. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die vielen bereits bekannten Aktivitäten, die bisher vom Gesundheitsministerium und vom Bundesministerium für Land-  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam zur Aufrechterhaltung der österreichischen Schutzmassnahmen für GVO Maislinien gesetzt wurden oder die von meinem Ressort insbesondere zur Verbesserung der Sicherheitsbewertung im Rahmen von EU weiten GVO Zulassungen getätigt worden sind und die auch weiterhin getätigt werden, um auf EU Ebene gegen die Zulassung von GVO einzutreten, deren Sicherheitsbewertung uns nicht ausreichend erscheint.

 

Fragen 6 bis 8:

Die EU-Verordnungen 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und 1830/2003 über Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung enthalten Regelungen für die Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel. Darauf beruhend wird schwerpunktmäßig auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften von Lebensmitteln kontrolliert. Diese Kontrollen zeigen, dass die Vorgaben der Kennzeichnungsverordnung eingehalten werden. Von den Kennzeichnungsvorgaben der genannten Verordnungen nicht umfasst sind Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.

 

Im österreichischen Lebensmittelbuch sind allerdings Kriterien für die Kennzeichnung von Produkten als „gentechnikfrei erzeugt“ festgelegt. Bei Produkten, die so gekennzeichnet sind, ist in Analogie zu Bio-Produkten die Verwendung von GVO nicht zulässsig. Zusätzlich zur amtlichen Lebensmittelkontrolle bzw. einzelner Schwerpunktaktionen wird dieser Produktionszweig auch von dafür akkredidierten Kontrollstellen kontrolliert. Im Unterschied zur Gentechnik-Kennzeichnungspflicht für Produkte gemäß EU-Verordnung 1829/2003 bezieht sich die freiwillige „gentechnikfrei erzeugt“-Kennzeichnung bzw auch die eu-weit gesetzlichen Vorgaben für Bioprodukte jeweils auf eine besondere Produktionsweise, d.h. hier sind auch Futtermittel und beispielsweise auch Zusatzstoffe einbezogen.

 

Fragen 9 und 10:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 und 5.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister