1031/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0025-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 951/J vom 19. Februar 2009 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Karl Petrikovics ist vor der Inanspruchnahme des FinStaG aus dem Vorstand der Constantia Privatbank AG ausgeschieden. Über eine allfällige Abfindung seiner Ansprüche liegen keine Informationen vor.

 

Zu 4. bis 9.:

Über allfällige Abfindungen für Karl Arco und Norbert Gertner anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Vorstand der Constantia Privatbank AG liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Informationen vor.

 

Festzuhalten ist aber, dass die Constantia Privatbank AG anlässlich der Inanspruchnahme des FinStaG (Haftung für eine Refinanzierung iHv. 400 Mio. €) in der Haftungsvereinbarung verpflichtet wurde, die Vergütungsbeschränkungen des § 4 der Verordnung gemäß
§ 2 Abs. 5 FinStaG vollumfänglich zu übernehmen. In der Haftungsvereinbarung ist daher u.a. normiert, dass keine unangemessenen Entgelte gewährt werden dürfen.

 

Zu 10. bis 12.:

Über die Gewährung von Optionen liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Informationen vor.

 

Zu 13.:

Gemäß der mit der Constantia Privatbank AG abgeschlossenen Vereinbarung beläuft sich die Haftungssumme auf 400 Mio. €, die Ausnützung erfolgt variabel.

 

Zu 14. bis 16.:

Hiezu wird auf die Beantwortung zu 4. bis 9. verwiesen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.