1034/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0026-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 979/J vom 19. Februar 2009 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1.:

Dem Bundesministerium für Finanzen liegen Daten über die Engagements (Kredite, Leasing, Kapitaleinlagen, Beteiligungen, sonstige Risikopositionen) der österreichischen Banken in Osteuropa in nicht abschließender Form vor. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass das Bankgeschäft ein dynamischer Prozess ist und daher auch Bestandsgrößen einer laufenden Veränderung, beispielsweise durch Bewertungsänderungen, Rückflüsse und Neuengagements, unterworfen sind. Auch stellt sich die Frage der Definition des Osteuropageschäfts, welche Staaten und auch welche Banken in die Statistiken einzurechnen sind.


 

Zu 2.:

Hinsichtlich des Ausfallsrisikos ist zunächst zu beachten, dass Osteuropa in wirtschaftlicher Hinsicht keineswegs ein homogener Block ist, sondern die einzelnen Länder in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterschiedlich weit fortgeschritten sind. Ebenso unterschiedlich ist damit ihre Exponierung gegenüber der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise sowie ihr Handlungspotential bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen. Bei der Quantifizierung des Ausfallsrisikos ist weiters von zentraler Bedeutung, welche Stabilisierungsmaßnahmen für die Ökonomien der stärker betroffenen Länder Osteuropas auf internationaler Ebene (Europäische Union, Internationaler Währungsfonds, Weltbank etc.) gesetzt werden. Je nach dem, welche Annahmen hier zu Grunde gelegt werden, gehen die Einschätzungen von Experten auch von unterschiedlichen Ausfallswahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Zeiträume aus, sodass auch hier eine Risikoquantifizierung nicht getroffen werden kann.

 

Zu 3.:

Zu den Risikovorsorgen der einzelnen Institute liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine originären Informationen vor. Auch ist zu beachten, dass die relevanten Kreditinstitute für 2008 noch keine testierten Bilanzen, aus denen abschließende Zahlen ableitbar wären, veröffentlicht haben.

 

Zu 4.:

Die ordnungsgemäße Bilanzierung, insbesondere die ausreichende Bildung von Risikovorsorgen in Übereinstimmung mit der für die Geschäftsleiter von Kreditinstituten geltenden besonderen Sorgfaltspflicht gemäß § 39 BWG wird von der FMA zusammen mit der für die wirtschaftliche Analyse der Kreditinstitute verantwortlichen OeNB mit größter Aufmerksamkeit verfolgt.

 

Zu 5.:

Über die Wahrnehmungen der FMA auf mikroprudentieller Ebene liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Informationen vor. Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich normierte Unabhängigkeit ist die FMA dem Bundesministerium für Finanzen im Gegenstand auch nicht berichtspflichtig. Eine Informationspflicht der FMA besteht nur, wenn durch Probleme bei einem systemrelevanten Kreditinstitut eine Maßnahme zur Rekapitalisierung gemäß dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) geboten wäre, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Österreichs zu beheben oder das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sicherzustellen. Für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen gibt es derzeit keine Indizien.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.