1069/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Textfeld:

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0030 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Köfer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 26. Februar 2009, Nr. 1083/J, betreffend

                        Quecksilber in Energiesparlampen (=Kompaktleuchtstofflampen)

                       

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Februar 2009, Nr. 1083/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die EU-Entscheidung zum mittelfristigen Verbot von konventionellen Glühbirnen ist nicht Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.


 

Aus chemiepolitischer Sicht besteht im Umweltressort eine Zuständigkeit für Verbote und Beschränkungen quecksilberhaltiger Geräte und Messinstrumente im Rahmen der Verbots­richtlinie 76/769/EWG, deren Regelungen demnächst als Anhang XVII in REACH (europäische „Chemikalienverordnung“) aufgenommen werden. Die Umweltminister haben sich im Rahmen der europäischen Maßnahmen immer für effiziente Restriktionen bei solchen Anwendungen eingesetzt. In diesem Sinne wurden auch sehr weitgehende Verbote im Bereich der queck­silberhaltigen Messinstrumente erlassen. Auch hat sich das BMLFUW für ein möglichst frühes Inkrafttreten des EU-Exportverbotes und für eine sichere Lagerung des nicht mehr benötigten überschüssigen Quecksilbers aus der Chloralkaliindustrie eingesetzt.

 

Energiesparlampen haben ein hohes Energieeinsparungspotenzial (sie benötigen ca. 80 % weniger elektrische Leistung als Glühbirnen bei vergleichbarer Helligkeit). Diese sind daher aus Sicht des Stromverbrauchs den ineffizienten konventionellen Glühbirnen vorzuziehen und sind daher unter diesem Aspekt als Substitut für die Glühbirne zu sehen.

 

Ein Zurückdrängen toxischer Schwermetalle (wie Quecksilber) war und ist den österreichischen Umweltministern seit jeher ein wichtiges Anliegen. Verbote können jedoch nur dort angemessen sein, wo auch geeignete Substitute verfügbar sind. Da es bei Energiesparlampen nach dem heutigen Stand der Technik keine Alternative zu Quecksilber gibt, wurden für diese Produkte europaweit harmonisierte Regelungen erlassen, um den Quecksilbergehalt möglichst niedrig zu halten – somit gelten als angemessene Maßnahme Mengenbeschränkungen des jeweils in einer Lampe enthaltenen Quecksilbers.

 

Zu Frage 2:

 

Die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist gemäß Chemikalienrecht für Stoffe und Zubereitungen gegeben. Weiters ergibt sich eine Zuständigkeit für Abfälle aus dem AWG 2002, das im § 14 eine Ermächtigung vorsieht, die Vorschreibungen für Produkte insoweit erlaubt, als es für eine entlastende Form und Beschaffenheit der Abfallsammlung und -behandlung wesentlich ist (§ 14 Abs. 2 Z. 6). Gemäß § 14 Abs. 2 Z. 7 kann die Unterlassung des In-Verkehr-Setzens von Produkten mit bestimmten Inhaltsstoffen angeordnet werden, um ihrer Freisetzung in die Umwelt vorzubeugen, die stoffliche Verwertung zu erleichtern, die Beseitigung nicht zu erschweren oder die Beseitigung gefährlicher Abfälle zu vermeiden.


 

Dies umfasst nicht das generelle Verbot bestimmter Produkte, wie z.B. Glühbirnen. Diese Grundlage erlaubt es allerdings, den Schadstoffgehalt der Energiesparlampen entsprechend der Elektroaltgeräte-Richtlinie mit max. 5 mg pro Lampe zu beschränken.

 

Zu Frage 3:

 

Die Zuständigkeiten ergeben sich grundsätzlich aus dem Bundesministeriengesetz. Selbstverständlich gibt es insbesondere bei ressortübergreifenden Themen interministerielle Kontakte. Ressortmeinungen werden auch im Rahmen von Begutachtungsverfahren eingebracht. Informationen über EU-Angelegenheiten werden in den entsprechenden Berichten dem Ministerrat vorgelegt.

 

Zu den Fragen 4 und 7:

 

Die vielfach als Argument gegen Energiesparlampen genannte mögliche Quecksilberbelastung durch eine unsachgemäße Entsorgung von Energiesparlampen spricht noch stärker gegen herkömmliche Glühlampen. Denn bei der Stromerzeugung aus Kohle werden nach Berechnungen des Wuppertal-Instituts pro Kilowattstunde 14,7 Mikrogramm Quecksilber freigesetzt. Die vermiedenen Quecksilberemissionen durch Stromeinsparung sind basierend auf dem Energiebereitstellungsmix damit größer als der gesamte Quecksilbergehalt der Energiesparlampen.

 

Die weltweiten Bemühungen der Politik, Quecksilber aus verschiedenen Anwendungs­bereichen zurückzudrängen, beinhalten nicht notwendigerweise Bestrebungen, Anwendungen, die zurzeit nicht substituierbar sind, zurückzudrängen bzw. zu verbieten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass durch die Verwendung von Energiesparlampen (Kompaktleuchtstoffröhren) erheblich elektrische Energie eingespart werden kann. Konventionelle Leuchtstoffröhren sind seit Jahrzehnten Stand der Technik und insbesondere für Bürogebäude, aber auch im privaten Bereich als Beleuchtungskörper verbreitet anzutreffen. Auch in diesem Bereich sind ähnlich effiziente Beleuchtungskörper derzeit als breit anwendbare Alternativen nicht verfügbar.

 

Weiters wird zur „Forcierung“ der Kompaktleuchtstofflampen in der EU Folgendes angemerkt:

 

Das Energieeinsparungspotenzial von Energiesparlampen beträgt ca. 80 %, d.h. eine Lampe mit Stärke einer 100 W Glühbirne erbringt diese Lichtleistung mit ca. 20 W. Herkömmliche Glühlampen müssen nach durchschnittlich 1000 Betriebsstunden ausgetauscht werden, bei Energiesparlampen sind 10.000 Betriebsstunden als durchaus realistische Lebensdauer anzunehmen (aus diesem Grund werden langfristig weniger Lampen erforderlich sein).

 

Auch wenn bei der Herstellung von Energiesparlampen mehr Energie eingesetzt werden muss als bei Glühlampen, fällt die Energiebilanz über den gesamten Lebenszyklus hinweg - betrachtet aufgrund des niedrigen Stromverbrauchs im Betrieb und der langen Lebensdauer -        deutlich zugunsten von Energiesparlampen aus.

 

Ein österreichweit durchgeführter Umstieg von herkömmlichen Glühbirnen auf Energie-sparlampen würde ca. 1,9 Mrd. kWh elektrische Energie einsparen. Das ist ca. die doppelte Energiemenge, die durch das Kraftwerk Freudenau pro Jahr produziert wird.

 

Australien hat eben aufgrund eines solchen Energiesparpotenzials den Ausstieg aus Glühlampen für das Jahr 2010 beschlossen.

 

Sammlung und Entsorgung: In Österreich stehen ca. 1900 öffentlich zugängliche Sammelstellen für Energiesparlampen zur Verfügung (geregelt durch Elektroaltgeräte­verordnung).

 

In der Abfallbehandlung wird das Quecksilber quantitativ abgetrennt und zum Großteil wiederverwertet (Verwertungsquote ca. 95 %). Andere Bereiche wie quecksilberhaltige Messgeräte stellen weitaus größere Quellen für Quecksilber im Restmüll dar.

 

Eine grobe Mengenabschätzung ergibt, dass der durchschnittliche Quecksilbergehalt pro Lampe bei ca. 2 bis 3 mg liegt (gute Lampen kommen auch schon mit geringeren Mengen aus). Die in einem Fieberthermometer enthaltene Menge ist mit ca. 1 g etwa 500 mal höher. Auch für Amalgam-Zahnplomben werden weitaus größere Quecksilbermengen als für Lampen verwendet.

 

Zur zukünftigen Quecksilber-Konvention:

Primäres Ziel der Konvention ist die Reduktion der Quecksilberemissionen weltweit, betrifft insbesondere Verbrennungsprozesse wie die Stromerzeugung aus kalorischer Energie (Anm.: der Einsatz von Energiesparlampen trägt auch zu diesem Ziel bei, siehe oben), weiters soll Quecksilber in jenen Technologien (Produkte und Verfahren) ersetzt werden (d.h. Ausstieg), in denen geeignete Alternativen zur Verfügung stehen. Bei Energiesparlampen ist eine Abwägung zwischen Einsatz von Quecksilber und Energiesparpotential vorzunehmen. Diese Abschätzung fällt auf Grundlage der vorliegenden Daten zugunsten der Energiesparlampe aus.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Das Thema war nie Gegenstand im Rahmen des EU-Umweltministerrates.

 

Zu Frage 8:

 

Sowohl aus chemiepolitischer, als auch aus abfallwirtschaftlicher Sicht ändert sich nichts an der zitierten Ansicht, wonach grundsätzlich Verbote bzw. Beschränkungen toxischer Schwermetalle anzustreben sind, bis auf jene Bereiche, in denen geeignete Substitute nicht verfügbar sind. Dort sind gelindere Mittel anzuwenden, etwa Mengenbeschränkungen oder Maßnahmen, um Emissionen zu vermeiden. Dies ist bei Energiesparlampen der Fall.

 

Die Ansicht, wonach Glühbirnen als Substitut (der Begriff „Ersatzstoff“ bezieht sich hier ausschließlich auf bestimmte Stoffe in Bezug auf ein konkretes Produkt) für Energiesparlampen betrachtet werden könnten, kann nicht geteilt werden. Aus dem Blickwinkel der Klimapolitik und des Stromverbrauchs einschließlich der damit verbundenen Umweltauswirkungen ist eine möglichst wirksame Verringerung des Energieverbrauchs von Beleuchtungskörpern entscheidend. In diesem Sinne ist die Kompaktleuchtstofflampe als sinnvolle Alternative für die Glühbirne zu sehen. Eine umfassende Marktreife anderer Beleuchtungskörper (z.B. LED) mit vergleichbarem Energieeinsparungspotenzial ist aus heutiger Sicht noch nicht absehbar.

 

Zu Frage 9:

 

Basierend auf der Elektroaltgeräteverordnung besteht in Österreich ein Sammelnetz für Gasentladungslampen, sodass die Rückgabe durch die Konsumenten leicht möglich ist. Neben sämtlichen Verkaufsstellen dieser Gasentladungslampen, die eine 1:1 Rücknahme-pflicht (Rücknahme einer alten Lampe bei Verkauf einer neuen) haben, bestehen ca. 1900 Sammelstellen (vorwiegend Recyclinghöfe), bei denen Altlampen unentgeltlich zurück gegeben werden können. Es wird schon jetzt im Wege der Informationsblätter der Abfallverbände darüber informiert, dass Gasentladungslampen nicht über den Restmüll zu entsorgen sind. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass diese gesonderte Entsorgung entweder im Wege der Rücknahmepflicht des Handels oder der Problemstoffsammlung seit 1992 gängige Praxis ist und von den Konsumenten schon bisher durchgeführt wurde.


 

Mit dem Umweltbewusstsein in Österreich und laufenden Informationen kann erwartet werden, dass den Konsumenten die richtige Entsorgung näher gebracht werden kann und somit keine  negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

 

Die Nennung eines konkreten Prozentsatzes für unsachgemäß entsorgte Lampen wäre keinesfalls seriös und kann erst im Laufe der nächsten Jahre untersucht werden, woraus sich dann erst allenfalls erforderliche weitere Schritte ableiten lassen.

 

Der Bundesminister: