1121/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara PRAMMER                                                                                    23. April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                    GZ. BMeiA-XX.2.13.27/0002-II.2/2009

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen

haben am 2. März 2009 unter der Zl. 1131/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das Recht auf Unterricht in der Muttersprache für Südtiroler Kinder und die Wahrnehmung der Schutzmachtfunktion der Republik Österreich für Südtirol“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Nach Art. 19 des Südtiroler Autonomiestatuts besteht ein Recht auf muttersprachlichen Unterricht. Dieses Recht steht völlig außer Zweifel.

Die Beurteilung, ob und gegebenenfalls inwieweit ein Sachverhalt vorliegt, der das

Recht Südtiroler Kinder auf Unterricht in der deutschen Muttersprache gefährdet, wird

von den Südtirolern selbst im Wege ihrer zuständigen, politisch verantwortlichen

Organe und Behörden geprüft. Mein Ressort wurde bisher von keiner Südtiroler Stelle

über etwaige Probleme in diesem Bereich unterrichtet.


Zu den Fragen 4 bis 7:

Die Schutzfunktion Österreichs bezieht sich auf die Geltendmachung von Südtiroler Anliegen gegenüber dem italienischen Zentralstaat und setzt eine Initiative der zuständigen Südtiroler Organe voraus. Ich habe Herrn Landeshauptmann

Dr. Luis Durnwalder zuletzt am 6. März in Innsbruck zu ausführlichen Gesprächen persönlich getroffen. Dabei wurde vom Herrn Landeshauptmann weder die Thematik des deutschsprachigen Unterrichts in Südtirol noch eine diesbezügliche Ausübung der österreichischen Schutzfunktion vorgebracht.