1126/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0064-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1111/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Nichtverfolgung eines tödlichen Jagdunfalls“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Das angesprochene Verfahren ist dem Bundesministerium für Justiz anlässlich dieser Anfrage bekannt geworden.


 

Zu 2 bis 4:

Eine Beantwortung dieser Fragen kann nicht erfolgen, weil das den Justizbehörden zur Verfügung stehende elektronische Register die Erfassung detaillierter Sachverhaltselemente, wie etwa das Vorliegen eines Jagdunfalls, nicht ermöglicht. Zur Gewinnung derartiger Daten wäre es daher erforderlich, österreichweit sämtliche Strafverfahren der Jahre 2005 bis dato, die wegen fahrlässiger Tötung geführt wurden oder werden, einzeln zu überprüfen und statistisch zu erfassen. Dies ist jedoch aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht durchführbar.

Zu 5 bis 8:

Das anfragerelevante Verfahren wurde zunächst im August 2008 eingestellt, wird aber seit November 2008 gemäß § 195 StPO fortgeführt. Ich ersuche um Verständnis, dass ich keine Details über ein laufendes, nicht öffentliches Ermittlungsverfahren (§ 12 StPO)  bekannt geben kann.

. April 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)