1132/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0070-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1133/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges und Verdacht einer kriminellen Vereinigung (Akt 33 Ur 191/05k)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nach umfangreichen gerichtlichen Vorerhebungen und Vernehmungen von Zeugen durch die Staatsanwaltschaft St. Pölten werden nunmehr seit 30. September 2008 dadurch notwendige ergänzende Ermittlungen durch die Kriminalpolizei geführt.


Zu 2:

Die Dauer des seit 20. Dezember 2005 bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten anhängigen Strafverfahrens ist in der komplexen Sach- und Rechtslage begründet (Involvierung mehrerer Unternehmen, zahlreiche zu untersuchende Fakten, die  zu untersuchenden Handlungen erstreckten sich auf einen ausgedehnten Zeitraum). So konnte trotz der vom 22. Dezember 2005 bis 31. Jänner 2008 beim Landesgericht St. Pölten geführten gerichtlichen Vorerhebungen der strafrechtlich relevante Sachverhalt nicht in einem für die Beurteilung der Frage, ob das Strafverfahren einzustellen, Anklage zu erheben oder mit Diversion vorzugehen ist, erforderlichen Ausmaß aufgeklärt werden. Aus diesem Grund führte die Staatsanwaltschaft St. Pölten in der Folge weitere Zeugenvernehmungen durch, ehe sie das Landeskriminalamt Niederösterreich mit ergänzenden Ermittlungen beauftragte.

Zu 3:

Ein durch allfällige strafbare Handlungen entstandener Schaden ist beim ORF eingetreten. Inwiefern dadurch der Steuerzahler (mittelbar) belastet wird, ist nicht Gegenstand des Strafverfahrens, sodass ich dazu keine Stellungnahme abgeben kann.

Zu 4 bis 12:

Angelegenheiten der Aufsicht über den ORF und der Raiffeisen-Landeswerbung  sind nicht Gegenstand der Vollziehung der Bundesministerin für Justiz, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass ich von einer Auskunftserteilung Abstand nehmen muss.

. April 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)