1134/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. März 2009 unter der Zl. 1140/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „ergänzende Fragen im Zuge der Anfragebeantwortung 511/AB
betreffend Nichtdurchführung eines ordentlichen UVP-Verfahrens im Zuge der Erweiterung
des AKW-Temelin" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Österreich hat von Beginn seiner EU-Mitgliedschaft an Reformbemühungen zum
EURATOM-Vertrag unterstützt und wiederholt selbst Initiativen zu dessen Reform gestartet,
insbesondere um den Förderzweck zu eliminieren, den Schutzzweck auszubauen, einen fairen
Wettbewerb herzustellen und die Entscheidungsprozesse zu demokratisieren.

Nach intensivstem Lobbying Österreichs haben im Jahr 2004 fünf der damals 25
Mitgliedstaaten eine Erklärung zum Verfassungsvertrag, welche eine Revisionskonferenz
fordert, unterstützt. Diese Erklärung wurde in den Vertrag von Lissabon übernommen. Dies
hat einerseits gezeigt, dass Österreich mit diesem Bestreben nicht alleine ist, zeigte aber
andererseits ganz deutlich, dass die für die Einsetzung einer Regierungskonferenz
erforderliche Mehrheit, insbesondere aber die für eine Änderung des Euratom-Vertrages
erforderliche Einstimmigkeit, noch nicht gegeben ist. Daher muss weiter daran gearbeitet
werden, die Unterstützerbasis für eine Reform zu erweitern und zu festigen. Die
Bundesregierung setzt daher ihre Anstrengungen fort, andere Mitgliedstaaten für eine
Revision des Euratom-Vertrages zu gewinnen.


 

Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung ihre Aufgabe weiter wahr, die kritische
österreichische Position zur Nutzung der Kernenergie sowie die damit verbundenen Anliegen
von innen, als Mitglied des EURATOM-Vertrags, durchzusetzen. Österreich hat insbesondere
bei zentralen Fragen wie der Nuklearsicherheit bzw Stilllegung und der Frage der Entsorgung
nuklearer Abfälle ein Interesse an strengen Gemeinschaftsnormen. So hat sich Österreich
etwa bei den Arbeiten zur Erstellung einer Richtlinie über die Überwachung und Kontrolle
der Verbringungen radioaktiver Abfalle und abgebrannter Brennelemente, der Ausgestaltung
der Fonds für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und bei den Verhandlungen für eine
Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit maßgebend
eingebracht und wird dies auch weiterhin vehement tun.

Darüber hinaus verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl. 237/J-NR/2008 vom 25. November 2008.

Zu den Fragen 7 bis 10:

Ich habe die österreichischen Bedenken gegen den Ausbau des AKW Temelin gegenüber dem
tschechischen Außenminister Karel Schwarzenberg zuletzt bei meinem Arbeitsbesuch in Prag
am 9. Jänner 2009 vorgebracht.

Zudem hat das Land Oberösterreich diesen Februar eine Beschwerde an die Europäische
Kommission betreffend die vermutete Unvereinbarkeit der tschechischen Rechtsvorschriften
mit dem Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet von UVP - Verfahren unter besonderer
Bezugnahme auf die Genehmigung von Atomkraftwerken übermittelt. Die Europäische
Kommission ist somit mit der Angelegenheit befasst und prüft derzeit die Beschwerde des
Landes Oberösterreich. Gelangt die Europäische Kommission zu der Ansicht, dass die
tschechische Gesetzgebung gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, wird sie beim
Europäischen Gerichtshof Klage erheben.


 

Weiters verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 528/J-
NR/2008 vom 22. Dezember 2008 sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Zl. 526/J-NR/2008 vom 22. Dezember 2008 durch den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der parlamentarischen Anfrage Zl. 529/J-
NR/2008 vom 22. Dezember 2008 durch den Bundeskanzler.

Zu den Fragen 11 bis 13:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1145/J-NR/2009 vom
4. März 2009 durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.