1134/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. März 2009
unter der Zl. 1140/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „ergänzende Fragen im Zuge der
Anfragebeantwortung 511/AB
betreffend Nichtdurchführung eines
ordentlichen UVP-Verfahrens im Zuge der Erweiterung
des AKW-Temelin" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Österreich hat
von Beginn seiner EU-Mitgliedschaft an Reformbemühungen zum
EURATOM-Vertrag unterstützt und
wiederholt selbst Initiativen zu dessen Reform gestartet,
insbesondere um den Förderzweck
zu eliminieren, den Schutzzweck auszubauen, einen fairen
Wettbewerb herzustellen und die Entscheidungsprozesse zu demokratisieren.
Nach
intensivstem Lobbying Österreichs haben im Jahr 2004 fünf der damals
25
Mitgliedstaaten eine
Erklärung zum Verfassungsvertrag, welche eine Revisionskonferenz
fordert, unterstützt. Diese
Erklärung wurde in den Vertrag von Lissabon übernommen. Dies
hat einerseits gezeigt, dass Österreich mit diesem Bestreben nicht
alleine ist, zeigte aber
andererseits ganz deutlich, dass die für die Einsetzung einer
Regierungskonferenz
erforderliche Mehrheit, insbesondere aber
die für eine Änderung des Euratom-Vertrages
erforderliche Einstimmigkeit, noch nicht gegeben ist. Daher muss weiter
daran gearbeitet
werden, die Unterstützerbasis für eine Reform zu erweitern und zu
festigen. Die
Bundesregierung setzt daher ihre Anstrengungen fort, andere Mitgliedstaaten
für eine
Revision des Euratom-Vertrages zu gewinnen.
Darüber hinaus
nimmt die Bundesregierung ihre Aufgabe weiter wahr, die kritische
österreichische Position zur Nutzung der Kernenergie sowie die damit
verbundenen Anliegen
von
innen, als Mitglied des EURATOM-Vertrags, durchzusetzen. Österreich hat
insbesondere
bei zentralen Fragen wie der Nuklearsicherheit bzw Stilllegung und der Frage der
Entsorgung
nuklearer
Abfälle ein Interesse an strengen Gemeinschaftsnormen. So hat sich
Österreich
etwa bei den Arbeiten zur Erstellung einer
Richtlinie über die Überwachung und Kontrolle
der Verbringungen radioaktiver Abfalle und abgebrannter Brennelemente, der
Ausgestaltung
der Fonds für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und bei den
Verhandlungen für eine
Richtlinie über einen
Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit maßgebend
eingebracht und wird dies auch weiterhin vehement tun.
Darüber
hinaus verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl.
237/J-NR/2008 vom 25. November 2008.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Ich habe die österreichischen Bedenken gegen den
Ausbau des AKW Temelin gegenüber dem
tschechischen Außenminister Karel Schwarzenberg zuletzt bei meinem
Arbeitsbesuch in Prag
am
9. Jänner 2009 vorgebracht.
Zudem
hat das Land Oberösterreich diesen Februar eine Beschwerde an die
Europäische
Kommission betreffend die vermutete Unvereinbarkeit der tschechischen
Rechtsvorschriften
mit dem
Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet von UVP - Verfahren unter besonderer
Bezugnahme auf die Genehmigung von
Atomkraftwerken übermittelt. Die Europäische
Kommission ist somit mit der Angelegenheit befasst und prüft derzeit die
Beschwerde des
Landes Oberösterreich. Gelangt die Europäische Kommission zu der
Ansicht, dass die
tschechische Gesetzgebung gegen das Gemeinschaftsrecht
verstößt, wird sie beim
Europäischen Gerichtshof Klage
erheben.
Weiters verweise ich
auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 528/J-
NR/2008 vom 22.
Dezember 2008 sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Zl. 526/J-NR/2008 vom 22. Dezember
2008 durch den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft und der parlamentarischen Anfrage Zl. 529/J-
NR/2008 vom 22. Dezember 2008 durch den Bundeskanzler.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Ich
verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1145/J-NR/2009
vom
4. März 2009 durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und
Wasserwirtschaft.