1157/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0038-I/4/2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1115/J vom 2. März 2009 der Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass sich die vorliegende Anfrage auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei gibt es nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Austrian Airlines AG (AUA) als einer zu 41,56 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der AUA und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem im § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.