1158/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am        April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0036-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1122/J vom 2. März 2009 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zur vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage ist zunächst anzumerken, dass bereits mit 1. April 2002 die Agenden der Finanzmarktaufsicht einer mit Verfassungsbestimmung weisungsfrei gestellten Allfinanz-Aufsichtsbehörde, der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), übertragen wurden. Dieses Modell der Aufsichtsorganisation mit einer operationellen Unabhängigkeit der Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht entspricht dabei dem internationalen Standard und wird in den maßgeblichen internationalen Aufsichtsgremien (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, IOSCO für Börse- und Wertpapieraufsicht und IAIS für Versicherungsaufsicht) als wesentliche Anforderung gesehen. Die FMA ist nach § 1 Abs. 1 FMABG als weisungsfreie Anstalt öffentlichen Rechts konzipiert, deren Vorstand nach § 16 Abs. 3 FMABG dem Finanzausschuss berichtspflichtig (Jahresbericht) ist und auch zu Sitzungen des Finanzausschusses eingeladen werden kann. Vor diesem Hintergrund besitzt das Bundesministerium für Finanzen keine über die Informationsrechte im Zuge der Rechtsaufsicht hinausgehenden originären Informationen über die Veranlassungen, die von der FMA in Aufsichtsangelegenheiten gesetzt werden. Soweit die vorliegenden Fragen daher die Ausübung der von der FMA wahrzunehmenden Aufsichtsangelegenheiten ansprechen werden somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Angelegenheiten im Sinne des § 90 GOG angesprochen.

 

Darüber hinaus wird Folgendes mitgeteilt:

 

Zu 1. bis 8.:

Die FMA-Mindeststandards für die Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten (FMA-Mindeststandards) wurden am 16. Oktober 2003 veröffentlicht. Sie knüpfen an § 39 BWG mit seinen Anforderungen an die allgemeinen Sorgfaltspflichten des Geschäftsleiters eines Kreditinstitutes an. Sie appellieren an das Risikomanagement der Kreditinstitute und fordern unter anderem den Erlass schriftlicher Leitlinien für die Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten, welche auf die jeweilige Risikotragfähigkeit und -steuerung des Kreditinstitutes sowie die Begrenzung des mit Fremdwährungskrediten verbundenen Risikos abstellen. Im Rahmen einer Bonitätsprüfung ist sicherzustellen, dass genügend Reserven zur Tilgung verfügbar sind.

 

Des Weiteren erfolgte eine gemeinsame Initiative von FMA und OeNB im Jahre 2005 in der Form, dass den Kreditinstituten eine Broschüre zwecks Information der Kunden über die Risiken bei Fremdwährungskrediten zur Verfügung gestellt wurde.

 

Zu 9. bis 12.:

Nach den dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen hat die FMA in der Vergangenheit wiederholt die Bankprüfer beauftragt, im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses die Einhaltung der Mindeststandards zu überprüfen und im Falle der gänzlichen oder teilweisen Nichtbeachtung hierüber in der Anlage zum Prüfbericht zu berichten. Anhand der nur vereinzelten Bemängelungen durch die Bankprüfer kann eine grundsätzliche Einhaltung der Mindeststandards angenommen werden. In jenen Fällen, wo der Bankprüfer entsprechende Anmerkungen festgehalten hat, sind von der FMA entsprechende behördliche Maßnahmen in die Wege zu leiten.

 


Zu 13. bis 16.:

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt nicht über die angeführten Daten und Statistiken, allerdings veröffentlicht die Oesterreichische Nationalbank monatlich Statistiken über die Geschäftsgebarung der österreichischen Kreditinstitute, aus denen die gewünschten Daten teilweise ersehen werden können.

 

Zu 17.:

Das Bundesministerium für Finanzen gibt unverändert grundsätzlich keine Stellungnahme beziehungsweise Bewertung zu spezifischen Bankprodukten ab. Auch werden grundsätzlich keine Empfehlungen gegenüber Bankkundinnen und Bankkunden zu spezifischen Bankprodukten abgegeben, damit auch nicht zu Fremdwährungskrediten, die noch nicht endfällig sind. Das Bundesministerium für Finanzen hat allerdings die FMA und auch die OeNB immer bei ihren Hinweisen auf die Risiken der Fremdwährungskredite unterstützt.

 

Zu 18.:

Der Nationalrat hat mit Entschließung vom 26. Februar 2009 die Bundesregierung ersucht, spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie das Erfordernis gesetzlicher Regelungen über die besonderen Kundenschutzaspekte bei Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgern zu prüfen. Durch die Verpflichtung zu ausreichender Beratung und das Erfordernis einer Prüfung, ob ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, sollen sogenannte „Zwangskonvertierungen" vermieden werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, zu überprüfen, ob Fremdwährungskredite grundsätzlich für Verbrauchergeschäfte geeignet sind. Im Sinne dieser Entschließung werden gesetzliche Maßnahmen zu prüfen sein, wobei hierbei jedoch auf Grund der weitgehend zivilrechtlichen Natur der genannten Maßnahmen keine primäre Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen gegeben ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.