1160/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0035-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1129/J vom 2. März 2009 der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KIAB in Tirol ist nachstehend aufgelistet.
FA Innsbruck 14 Bedienstete
FA Kitzbühel Lienz 4 Bedienstete
FA Kufstein Schwaz 5 Bedienstete
FA Landeck Reutte 6 Bedienstete
Zu 2.:
Der Personalstand seit dem Kalenderjahr 2004 in Tirol hat sich wie folgt entwickelt:
2004 17 Planstellen
2005 18 Planstellen
2006 26 Planstellen
2007 29 Planstellen
2008 28 Planstellen
2009 29 Planstellen
Zu 3.:
Der in Beantwortung der Frage 2 angeführte Personalstand ist der derzeitige Ist-Stand. Eine Aufstockung auf einen Soll-Stand von 32 Planstellen ist beabsichtigt.
Zu 4. und 5.:
Die Aufstockung soll bis 2010 im Ausmaß von zwei Planstellen im Finanzamt Kufstein Schwaz und einer Planstelle im Finanzamt Innsbruck erfolgen.
Zu 6.:
In Tirol wurden seit 2004 insgesamt 43 Schischulen im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen bzw. Aktionstagen durch Bedienstete der Finanz- und Zollämter überprüft. Der inhaltliche Schwerpunkt lag auf der Überprüfung der Redlichkeit der Beschäftigungsverhältnisse, im Speziellen, ob die erforderlichen arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen vorlagen und die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgte.
Zu 7.:
Für 2009 sind in jedem Wirtschaftsraum zwei Aktionstage geplant. Weitere Kontrollen erfolgen durch die KIAB-Teams im eigenen Wirtschaftsraum anlassbezogen bzw. nach eigener Risikoeinschätzung.
Zu 8.:
In den Kalenderjahren 2004 bis 2008 wurde bei Kontrollen von Schischulen die nachstehend angeführte Anzahl illegal beschäftigter Dienstnehmer festgestellt.
2004 0
2005 95
2006 1
2007 9
2008 61
Zu 9. und 10.:
Die Kontrollen der KIAB umfassen die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, der versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des ASVG, der Anzeigepflichten des AlVG sowie Erhebungen steuerlicher Tatbestände. Feststellungen aus den Kontrollen werden an die jeweils zuständigen Behörden zur Einleitung der jeweils vorgesehenen Sanktionen übermittelt.
Es wird betont, dass vorrangiges Ziel der Aufdeckung und Ahndung von Verstößen der Schutz der redlichen Unternehmer und deren Arbeitnehmer vor unlauteren Mitbewerbern ist. Ganz wichtig sind steuerliche Gerechtigkeit sowie die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Dienstnehmer. Gerade wirtschaftlich schwierige Zeiten erfordern es, faire Wettbewerbsbedingungen zu garantieren, wovon ein Teil Sanktionen gegen unredliche Mitbewerber sind.
Die Änderung von Sanktionen in den jeweiligen Materien fällt – soweit es sich nicht um steuerliche Bestimmungen handelt – nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Die einzelnen materiellen Strafbestimmungen in Verbindung mit risikoorientierten Kontrollen durch die Bediensteten der KIAB stellen jedoch wirksame und ausreichende Maßnahmen dar.
Mit freundlichen Grüßen