1162/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.05.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0083-III/4a/2009 |
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Wien, 28. April 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1190/J-NR/2009 betreffend barrierefreier Zugang sehbehinderter Bürger zum Internetauftritt der öffentlichen Hand (Binnen-I), die die Abg. Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 9. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Es gibt keine Schulungen speziell zu diesem Thema.
Zu Fragen 4 bis 6:
Barrierefreie Inhalte auf der Ressorthomepage sind dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein wichtiges Anliegen, es wird dafür Sorge getragen, dass den WAI-Richtlinien soweit wie möglich entsprochen wird. Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur liegen bisher keine Informationen vor, wonach die Verwendung des Binnen-I für die Barrierefreiheit ein Problem darstellt. Eine Anfrage beim Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband ergab, dass keinerlei Probleme bei der Screenreader- bzw. Braillezeilen-Ausgabe durch die Verwendung des Binnen-I bekannt sind und dass Formen mit Binnen-I einwandfrei von anderen Formen zu unterscheiden sind. Daher besteht keine Notwendigkeit, spezielle Steuerzeichen anzuwenden. Die Befassung einer weiteren Expertin für barrierefreie Webseiten, die die Website des Ressorts begutachtet hat, führte zu dem gleichen Ergebnis.
Zu Fragen 7 und 8:
Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur dar.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.