1165/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0124-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1193/J des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Für diesen spezifischen Teilaspekt (Verwendung des Binnenmajuskel) werden keine spezifischen Schulungen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angeboten. Es gibt jedoch allgemeine Schulungen zum Thema Barrierefreiheit im Internet.

 

Fragen 4 bis 6:

Mein Ressort ist stets bemüht, den barrierefreien Zugang zu seinem Internetangebot sicherzustellen und wird in diesen Fragen vom Verein Accessible Media beraten. Bisher wurde dieser spezifische Teilaspekt seitens der Expertinnen und Experten von Accessible Media nicht beanstandet. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird in seinen laufenden Gesprächen eine Stellungnahme zu dieser Thematik einholen. Bevor eine entsprechende Stellungnahme vorliegt, kann keine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden.


 

Fragen 7 und 8:

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sieht sich grundsätzlich nicht in der Lage, bezüglich Produkte, die am freien Markt angeboten werden, Empfehlungen abzugeben. Kunden und Kundinnen des Bundessozialamtes werden bei derartigen Fragestellungen an die Technische Assistenz für sehbehinderte und blinde Menschen weiterverwiesen. Die Technische Assistenz für sehbehinderte und blinde Menschen unterstützt diesen Personenkreis bei der Abdeckung seines Bedarfes an technischen Hilfsmitteln.

 

 

Mit freundlichen Grüßen