1168/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.05.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0058-I/5/2009
Wien, am 30. Mai 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1312/J der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Grosz, Kollegin und Kollegen wie folgt:
Für die Berechnung der Einstellungsverpflichtung gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz wird der Bund als Dienstgeber gesamt gesehen.
Die relevante Pflichtzahl wird von der Gesamtzahl der behindertenrelevanten Personen (und nicht je Ressort) berechnet.
Ich darf daher auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1308/J der zuständigen Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger diplômé
Bundesminister