1168/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMG-11001/0058-I/5/2009

Wien, am  30. Mai 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1312/J der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Grosz, Kollegin und Kollegen wie folgt:

 

Für die Berechnung der Einstellungsverpflichtung gemäß

Behinderteneinstellungsgesetz wird der Bund als Dienstgeber gesamt gesehen.

Die relevante Pflichtzahl wird von der Gesamtzahl der behindertenrelevanten Personen (und nicht je Ressort) berechnet.

 

Ich darf daher auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1308/J der zuständigen Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst verweisen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister