1169/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

1017 Wien

Parlament

                                                                                                        

                                                                                                        

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am                   4. März 2009 unter der Zahl 1141/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einschränkungen bei der Aus- und Fortbildung und Schulung" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres folgen einem bedarfsorientierten und in sich abgestimmten Gesamtkonzept für alle Bediensteten des Ressorts.

Aus- und Fortbildungsvorhaben einzelner Organisationsteile sind aber - so wie auch andere Kostenbereiche - im Sinne eines effizienten Dienstleistungsbetriebes unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beleuchten und erforderlichenfalls anzupassen.

So wurde die thematisierte Informationstagung für Sprengstoffsachkundige deshalb nicht genehmigt, da eine Abhaltung von 3 einwöchigen, inhaltlich identen Veranstaltungen im äußersten Westen des Bundesgebietes nicht in Einklang mit diesen Grundsätzen steht, zumal die Mehrzahl der Teilnehmer nicht im Westen Österreichs Dienst verrichten und somit unverhältnismäßig viele Dienststunden für die An- und Abreise erforderlich gewesen wären.


Es ist sichergestellt, dass jeder Exekutivbedienstete die für seinen Arbeitsplatz bzw. seine Dienstverrichtung erforderliche Aus- und Fortbildung erhält, so dass die der Exekutive gesetzlich zugewiesenen Aufgaben auch weiterhin effektiv und effizient wahrgenommen werden können.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Nein.

 

Zu Frage 10:

In den Bundesvoranschlagentwürfen 2009 und 2010 ist der Personalaufwand ausreichend dotiert. Eine Bindung von Sachausgaben zur Bedeckung von Personalausgaben ist nicht erforderlich und daher auch nicht vorgesehen.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

Auf Grund der Unbestimmtheit des der Fragestellungen zu Grunde liegenden Zeitraumes wird für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 festgestellt, dass bei der Sicherheitsexekutive keine Bindungen zu Gunsten des Personalaufwandes und zu Lasten des Sachaufwandes verfügt werden mussten.

 

Zu Frage 14:

Es kam zu keinen Einschränkungen.

 

Zu Frage 15:

Nein.

 

Zu Frage 16:

Die Ermittlung des Budgetmittelbedarfes und die Zuweisung der Budgetmittel an die Sicherheitsdirektionen, Landespolizeikommanden und Bundespolizeidirektionen erfolgen unter strikter Beachtung des § 2 Absatz 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BHG, BGBl. Nr. 213/1986 i.d.g.F., wonach die Haushaltsführung der Erfüllung der Aufgaben des Bundes durch die Ermittlung und Bereitstellung der hiefür benötigten Geldmittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu dienen hat.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Darüber ist mir nichts bekannt.