1253/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 10. März 2009 unter der Zl. 1200/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „außenpolitische Auswirkungen der Ustaša-
„Gedenkfeiern" "gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4 und 11 bis 12:

Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) ist
bekannt, dass in der Vergangenheit derartige Veranstaltungen stattgefunden haben. Darüber
hinaus verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage mit der Nummer Zl. 1199/J-NR/2009 vom 10. März 2009 durch die
Bundesministerin für Inneres.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Offizielle kroatische Stellen und kroatische Medien haben sich in der Vergangenheit
gegenüber der österreichischen Botschaft in Agram kritisch und ablehnend zu dieser
Veranstaltung geäußert. Österreich nimmt dies sehr ernst. Die österreichischen
Sicherheitsbehörden prüfen genau, ob im Rahmen dieser Veranstaltungen gegen Gesetze
verstoßen wird. Allfällige Strafverfolgungsmaßnahmen fallen jedoch nicht in den
Vollziehungsbereich meines Ressorts.


 

Nachhaltige negative Auswirkungen auf das Österreich-Bild in Kroatien oder die
österreichisch-kroatischen Beziehungen sind dem BMeiA bisher nicht einberichtet worden.

Bei meinem Arbeitsbesuch in Agram am 16. April 2009 konnte ich mich bei den Gesprächen
mit Außenminister Jandroković von den exzellenten bilateralen Beziehungen unserer beiden
Länder überzeugen. Die gegenständliche Veranstaltung kam dabei nicht zur Sprache.

Zu den Fragen 9 und 10:

Weder meine Amtsvorgängerin noch ich wurden zur Teilnahme an der Veranstaltung
eingeladen.

Zu Frage 13:

Die Veranstaltung erhält keine finanzielle Unterstützung aus dem Budget meines Ressorts.