1254/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. März 2009 unter der Zl.
1222/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Regierungsbüros" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Im Zeitraum vom 1. Jänner
2007 bis zum 31. März 2009 wurde von meinem Ressort kein
Rahmenvertrag zur Beförderung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossen, da seit
dem Jahr 2001 generell die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) hierfür
zuständig ist. Ich
verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl.
1224/J-NR/ 2009
vom 10. März 2009 durch den
Bundesminister für Finanzen.
Zu den Fragen 5 bis 8 und 10:
Vom
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) wurde
im abgefragten
Zeitraum weder Taxi- noch Businesskarten oder dergleichen in Anspruch
genommen. Dadurch sind meinem Ressort keine Kosten entstanden.
Zu den Fragen 9 und 11:
Im Sinne der
Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten (RGV
1955 i.d.g.F.) werden von den Bediensteten
meines Ressorts im Regelfall
Massenbeförderungsmittel in Anspruch genommen. Da jedoch die Mehrzahl der
Dienstreisen
meiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ins Ausland führt, besteht
durch die häufig sehr
frühen Abflugs-, beziehungsweise die oft späten Rückflugszeiten,
ein erhöhter Bedarf an
Taxifahrten für den Transfer zum und vom Flughafen. Die Gesamtkosten der
dienstlichen
Taxibenützungen aller Bediensteten der
Zentralstelle für den Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis
zum 31. März 2009 belaufen sich auf € 91.941,11. Eine detaillierte
Auflistung der Taxikosten
der Bediensteten meines Ressorts wäre nur mit einem
unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen und ist daher nicht möglich.
Zu Frage 12:
Die angefallenen
Taxikosten wurden ausschließlich in dienstlichem Interesse verursacht,
wobei der unmittelbare Vorgesetzte sowohl
für die Genehmigung als auch für die Kontrolle
verantwortlich ist. Für Taxikosten, die im Wege von
Dienstreiseabrechnungen angesprochen
werden, erfolgt die Kontrolle durch die hierfür zuständige
Budgetabteilung.
Zu Frage 13:
Ja.
Zu Frage 14:
Sollte
eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des BMeiA im Verdacht stehen,
öffentliche
Mittel für
private Zwecke zu missbrauchen, wird dies umgehend untersucht und
gegebenenfalls die entsprechenden dienst-, disziplinar-, zivil- und
strafrechtlichen
Maßnahmen ergriffen.