1255/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. März 2009 unter der Zl.
1236/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „die
Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der
Bundesregierung und
Staatssekretäre" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6, sowie 8 und 9:
Die im Zeitraum zwischen dem 11. Jänner 2007 bis zum 1.
März 2009 von meiner
Amtsvorgängerin, von Staatssekretär a.D. Dr. Hans Winkler und von mir
durchgeführten
Flugreisen, deren Zweck, die Auflistung der in Anspruch genommenen Linien -
bzw.
Bedarfsflüge, sowie die dadurch
entstandenen Kosten sind in den Beilagen A und B angeführt.
Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Flüge der Bediensteten
meines Ressorts wäre nur mit
einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu
bewerkstelligen und ist daher nicht
möglich.
Zu Frage 7:
Für den angefragten Zeitraum betrugen
die Gesamtkosten für Flugreisen aller Bediensteten
der Zentralstelle € 2.993.307,46.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Da mich als Außen- und Europaminister der überwiegende
Teil meiner Dienstreisen ins
Ausland fuhrt, ist die Flugzeugbenützung als rasche
Verbindungsmöglichkeit unumgänglich.
Grundsätzlich greife ich auf die Verwendung von Linienflügen
zurück. Falls dies jedoch aus
terminlichen Gründen nicht möglich ist, wird das
kostengünstigste Bedarfsflugunternehmen
in Anspruch genommen. Dieser Umstand hat
sowohl auf meine Amtsvorgängerin als auch auf
Staatssekretär a.D. Dr. Hans Winkler zugetroffen.
Zu Frage 13:
Ich darf festhalten, dass eine exakte
Berechnung der Treibhausgas- und
Luftschadstoffemissionen, die aus Dienstreisen resultieren, unter
anderem die Parameter
Verkehrsmittelkilometer, Verkehrsleistung, Trennung nach In- und
Auslandsdienstreisen,
Besetzungsgrade des Verkehrsmittels, Energieeinsatz in Liter für die
Erbringung der
Verkehrsleistung und Alters- oder die Größen- und Abgasklasse des
betrachteten
Verkehrsmittels als Grundlage hätte.
Nur die vollständigen Angaben ermöglichen eine exakte
Auswertung und Berechnung der
CO2-Emissionen, die meinem Ressort weder aus fachlicher
Sicht noch aus
verwaltungsökonomischen Gründen möglich ist.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.