1398/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BKA-353.110/0102-I/4/2009

Wien, am 11. Mai 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwendtner, Freundinnen und Freunde haben am 13. März 2009 unter der Nr. 1342/J an mich eine schriftliche parlamenta­rische Anfrage betreffend Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (Funktionen) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 7:

Ø         Welche Funktionen in Ihrem Ressort wurden im Jahr 2003 in den statistischen Daten für den Gleichbehandlungsbericht des Bundes zu den höherwertigen Ver­wendungen gezählt?

Ø         Welche Funktionen in Ihrem Ressort wurden im Jahr 2005 in den statistischen Daten für den Gleichbehandlungsbericht des Bundes zu den höherwertigen Ver­wendungen gezählt?

Ø         Welche Funktionen in Ihrem Ressort wurden im Jahr 2007 in den statistischen Daten für den Gleichbehandlungsbericht des Bundes zu den höherwertigen Ver­wendungen gezählt?

Ø         Wie viele erteilte Zulassungen zu Aufstiegskursen gab es in Ihrem Ressort in den Jahren 2007 und 2008 aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Jahren?


 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1343/J durch die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.

 

Zu den Fragen 4 und 12:

Ø         Wie viele Bewerberinnen in Ihrem Ressort wurden aufgrund des Frauenförder­gebotes zu höherwertigen Verwendungen (Funktionen) im Jahr 2007 und wie viele im Jahr 2008 bestellt?

Ø         In wie vielen Fällen wurde in Ihrem Ressort eine Frau aufgrund des Frauenförde­rungsgebots bei der Neubesetzung einer Funktion in höherwertiger Verwendung aufgenommen?

 

Es ist kein Fall aufgetreten, in dem eine Bewerberin und ein Bewerber gleich qua­lifiziert waren, sodass der Bewerberin aufgrund der angesprochenen Regelung der Vorzug gegeben worden wäre.

 

Zu den Fragen 5, 10 und 11:

Ø         Wie viele BewerberInnen in Ihrem Ressort wurden insgesamt zu höherwertigen Verwendungen (Funktionen) im Jahr 2007 und wie viele im Jahr 2008 getrennt nach Geschlecht bestellt?

Ø         In wie vielen Fällen war in Ihrem Ressort eine Frau im Besetzungsvorschlag für eine Funktion in höherwertiger Verwendung an erster Stelle und in wie vielen Fällen ein Mann?

Ø         In wie vielen Fällen ging in Ihrem Ressort eine Neubesetzung einer Funktion in höherwertiger Verwendung an eine Frau und in wie vielen Fällen an einen Mann?

 

Im Jahr 2007 wurden zehn Bewerber und neun Bewerberinnen, im Jahr 2008 sechs Bewerber und vier Bewerberinnen zu höherwertigen Verwendungen bestellt. In allen Fällen wurde die/der jeweils Erstgereihte mit der Funktion betraut.

 

Zu Frage 6:

Ø         Wie viele erteilte Zulassungen zu berufsbegleitender Fortbildung gab es in Ihrem Ressort in den Jahren 2007 und 2008 aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Jah­ren?

 

Im Jahr 2007 wurden 509 Kolleginnen und 316 Kollegen, im Jahr 2008 678 Kollegin­nen und 296 Kollegen zu berufsbegleitender Fortbildung zugelassen.


 

Zu den Frage 8 und 9:

Ø         Wie viele Besetzungsvorschläge für Funktionen in höherwertiger Verwendung in Ihrem Ressort im Jahr 2008 enthielten keine Frauen, obwohl sich Frauen für die Stelle beworben hatten?

Ø         Wie viele Besetzungsvorschläge für Funktionen in höherwertiger Verwendung in Ihrem Ressort im Jahr 2008, die eine Frau an erster Stelle hatten, wurden nach­träglich noch einmal umgereiht?

 

Keine.